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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Planfeststellungsverfahren Fernwärmeleitung Moorburg - Altona

Vorgeschichte

Die Plangenehmigung für die Fernwärmeleitung von Hamburg-Moorburg nach Altona vom 24. Juni 2009 ist durch ein anhängiges Klageverfahren nicht rechtskräftig. Im Hinblick auf die ungewisse Dauer und den Ausgang des Klageverfahrens hatte sich die Firma Vattenfall Europe Wärme AG entschlossen, ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und somit auch mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantragen.

Zum Verfahrensablauf

Die Firma Vattenfall Europe Wärme AG hat am 31. Januar 2011 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer rund 12 Kilometer langen Fernwärmeleitung zwischen dem Kraftwerk Moorburg und der Pumpstation Haferweg in Altona eingereicht. Nach Vervollständigung der Antragsunterlagen am 21. April 2011 wurde Anfang Mai 2011 von der BSU das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Rund 40 Träger öffentlicher Belange (Fachdienststellen, Fachbehörden sowie Stadtentwässerung, Telekom etc.) sowie die anerkannten Naturschutzverbände wurden in diesem Verfahren beteiligt und haben ihre fachlichen Belange und Stellungnahmen eingebracht.

Alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten die Antragsunterlagen einschließlich Umweltverträglichkeitsuntersuchung ab 16. Mai 2011 bis einschließlich 15. Juni 2011 direkt im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Bezirksamt Altona und in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einsehen. Diese Auslegungsorte und der genaue Zeitraum waren von der BSU vorab über die Hamburger Tageszeitungen und den Amtlichen Anzeiger bekannt gegeben worden. Die Antragsunterlagen finden Interessierte noch im Internet. 

Alle Betroffenen hatten insgesamt sechs Wochen Zeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Die Einwendungsfrist ist am 29. Juni 2011 abgelaufen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen konnten nicht berücksichtigt werden. Insgesamt sind rund 4.700 Einwendungen eingegangen.

Ab Freitag, dem 18. November 2011 sowie an den darauffolgenden Werktagen außer
samstags, jeweils von 9 bis ca. 17 Uhr auf dem

Messegelände Hamburg Messe, Eingang Ost, St. Petersburger Straße 1,
20355 Hamburg, Halle B3, Obergeschoss

findet nun die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, der Stellungnahmen der Behörden und der anderen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände statt. Der Termin für die Erörterung wurde sowohl im Amtlichen Anzeiger als auch in Hamburger Tageszeitungen bekannt gegeben.
Es werden allein die Inhalte der im Verfahren abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die genaue Tagesordnung wird rechtzeitig vorher im Internet auf dieser Seite bekannt gegeben. Am Freitag, den 18. November 2011, soll mit der Erörterung der Klimaschutzaspekte begonnen werden.

Die Erörterung mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, ist entsprechend der Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Es wird daher eine Einlasskontrolle erfolgen, Beteiligte müssen sich ausweisen können.

Zum Erörterungstermin ab 18. November 2011

Pressemitteilung mit Informationen zum Erörterungstermin 

Tagesordnung, Stand: 17. November 2011
Die Erörterung ist beendet.

Erst nach der Auswertung des Erörterungstermins, der Stellungnahmen und Einwendungen wird die Genehmigungsbehörde auf Basis dieser Erkenntnisse über das Vorhaben entscheiden. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Kerstin Selke Amt für Immissionsschutz und Betriebe Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: E-Mail: