Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern
ACHTUNG Rückruf: Warnung vor Feuerwerksbatterien mit unzulässiger Anzündvorrichtung
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) aktuell vor bestimmten Feuerwerksbatterien mit nicht erlaubten Anzündvorrichtungen warnt, die im Handel erhältlich sein können.
Es handelt sich hierbei um die Feuerwerksbatterien „Solar" und „Solaris" des Herstellers Jorge, jeweils mit der Registriernummer 1395-F2-0003/2009 und der Identifikationsnummer BAM-F2-0163.
Für eine weitere Feuerwerksbatterie mit dem Namen „Knock Out XXL" mit der Registriernummer 0336-F2-27410 und der Identifikationsnummer BAM-F2-0308 hat der Hersteller bereits reagiert und einen Rückruf veranlasst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Produkt bereits im Vorfeld über den Internethandel an den Verbraucher abgegeben wurde.
Die Feuerwerkskörper entsprechen laut BAM nicht den Anforderungen der DIN EN 15947-5:2010. Wenn diese Gegenstände angezündet werden, muss mit direktem Durchzünden und sofortigem Start der Funktion gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 m für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kann dann nicht mehr eingehalten werden.
Die Bezirksämter werden bei ihrer Aufsicht im Handel auf die betreffenden Produkte besonders achten. Falls Händler eine der genannten Feuerwerksbatterien in ihrem Sortiment haben, dürfen sie diese nicht abgeben.
Verbraucher, die eines dieser Produkte erworben haben, dürfen es nicht abbrennen!
Allgemeine Hinweise zum Silvesterfeuerwerk:
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt. Hier befinden sich Klassifizierungen nach alter und neuer Rechtslage um Umlauf:
Klassifizierung/Kategorien neu (seit 1.10.2009):
(Die Klassen/Kategorien sind nicht direkt miteinander vergleichbar)
Feuerwerk
- Kategorie 1 - Kleinstfeuerwerk (Aufdruck BAM-F1-XXXX)
- Kategorie 2 - Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-F2-XXXX)
- Kategorie 3 - Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-F3-XXXX)
- Kategorie 4 - Großfeuerwerk
Klassifizierung alt (Übergangsfrist bis 2017):
Pyrotechnik
- Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I-XXXX)
- Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II-XXXX)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III-XXXX)
- Klasse IV: Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen/Kategorien III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II darf nur in der Zeit vom 31.12., 18:00 bis zum 01.01., 01:00 erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
Lesen Sie in jedem Falle und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.
Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen.
Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach 3-5 m Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden!
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.
In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten.
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

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