Das Abhören und Mitschneiden von Funkverkehr und Alarmierungen von nicht autorisierten Personen ist eine Straftat.
In dem aktuellen Fall wurde dies bereits vor gut einem halben Jahr durch die Feuerwehr Hamburg zur Anzeige gebracht.
Die Ermittlungen laufen bei der Polizei Hamburg und Staatsanwaltschaft.
Eine Verschlüsselung der Alarmierungstechnik ist nicht von heute auf morgen umzustellen. Hierzu müssen alle etwa 5000 Endgeräte (Digitale Meldeempfänger) der Feuerwehr Hamburg getauscht werden.
Dies ist aktuell in der Prüfung und entsprechende Finanzmittel sind eingeworben.