Finanzen und Haushalt
Keine Neuverschuldung ab 2020
Wir streben einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab 2020 an und werden damit die Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten, die ab 2020 die Aufnahme neuer Kredite grundsätzlich ausschließt.
Der Senat wird dazu eine strategische Rahmenplanung bis 2020 erstellen, in die alle folgenden Haushaltsplanungen und haushaltswirksamen Maßnahmen eingebettet werden.
Leitlinie für die Ausgabenseite ist, im Durchschnitt der Jahre, ausgehend vom Haushaltsplan 2010, die Ausgaben um nicht mehr als einen Prozentpunkt wachsen zu lassen.
Die handwerklichen Regeln guter Haushaltspolitik werden wieder in Kraft gesetzt:
- Alle neuen Vorhaben werden sorgfältig geplant und ihre Kosten vorab realistisch ermittelt.
- Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen wird nach strikten Kriterien geprüft.
- Priorität hat in den nächsten Jahren die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrs‐ und Grünanlagen, Straßen, Schulen usw.
- Eine Festlegung auf ausgabewirksame Maßnahmen wird es nur geben, wenn im gleichen Zuge die Finanzierung gesichert ist („Pay as you go!“).
Langfristige Ausrichtung im haushaltsrechtlichen Rahmen absichern
Der Senat wird die grundgesetzliche Schuldenbremse im Hamburgischen Landesrecht verankern und konkretisieren. Die Neuregelung wird die abweichenden Regelungen des § 18 Landeshaushaltsordnung (LHO) neuer Fassung (keine Neuverschuldung ab Haushalt 2013) und die Tilgungsverpflichtung des Sondervermögensgesetzes (Tilgung ab 2015 in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro jährlich) ersetzen. Die bisher aufgelaufenen Schulden des Sondervermögens Konjunkturstabilisierungs‐Fonds werden in den Haushalt zurücküberführt.
Schließlich wird der Senat der Bürgerschaft noch in diesem Jahr den Entwurf eines Finanzplanrahmengesetzes vorlegen, mit dem ein verbindlicher Rahmen für die mittelfristige Haushaltsentwicklung geschaffen werden soll, um so einer unkontrollierten Ausgabenausweitung von vornherein einen Riegel vorzuschieben.
Haushaltsplan 2011/12
Der Senat wird bis zur Sommerpause einen neuen Haushaltsplanentwurf für den Haushalt 2011/2012 vorlegen, um die haushaltslose Zeit so schnell wie möglich zu beenden.
Der Senat strebt eine zügige Entscheidung über die Sonderzahlung für Beamte (Weihnachtsgeld) und die Besoldungsanpassung an. Er hat darüber Gespräche mit den Beamtenvertretern aufgenommen.
Die Entscheidung muss letztlich im Lichte der strukturellen Situation des Landeshaushaltes und im Vergleich zu den anderen Bundesländern getroffen werden.
Investitionsplanung
Der Senat wird kurzfristig über wichtige Projekte wie CCH, Planetarium und Deichtorhallen entscheiden.
Die Neubauten für die HafenCity Universität und für die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Wilhelmsburg sind so weit fortgeschritten, dass sie jetzt auch fertig gebaut werden müssen. Über die Nutzung des Bürogebäudes in Wilhelmsburg wird zügig entschieden.
Verbesserung des Steuervollzugs
In Hamburg werden wir durch eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Betriebsprüferinnen einen vollständigen Steuervollzug sicherstellen. Dafür weiten wir die Zahl der Betriebsprüfer kontinuierlich aus und verbessern die Betriebsprüfung.
Modernisierung des Haushaltswesens
Das überdimensionierte und überkomplexe Projekt Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) werden wir auf seinen steuerungsrelevanten Kern zurückführen.
Wir wollen die Debatte über den Haushalt aus dem Fachgespräch der Beamtinnen und Beamten heraus an die Öffentlichkeit holen. Hamburg braucht ein Haushaltswesen, das transparent und verständlich ist und den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht nachzuvollziehen, was wir tun und was wir lassen müssen.
Es muss mehr Transparenz bieten, für welche Zwecke, Aufgaben und Projekte das Geld ausgegeben wird und den gesamten Ressourcenverbrauch abbilden. Dazu gehören auch Abschreibungen und langfristige Verpflichtungen, die eingegangen werden. Zur Transparenz gehört auch in Zukunft ein Stellenplan.
Arbeitsprogramm des Senats
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