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Basiskonto Rechtsanspruch: Girokonto für Jedermann

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Seit dem 19. Juni 2016 haben grundsätzlich alle Menschen in Deutschland das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.

Euroscheine und -münzen

Rechtsanspruch: Girokonto für Jedermann

Ein Girokonto ist zur vollwertigen Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben in der heutigen Zeit unerlässlich. Trotzdem gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu eine Million Menschen in Deutschland nicht im Besitz eines Konto sind. Insbesondere Verbrauchern ohne festen Wohnsitz sowie Asylsuchenden blieb der Zugang zu einem eigenen Konto bislang oftmals verwehrt. Dies soll sich zukünftig ändern. Die EU-Zahlungskontenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu ermöglichen.

In Deutschland besteht der Anspruch auf Einrichtung eines Basiskontos seit dem 19. Juni 2016. Verbraucher können sich aussuchen, bei welchem Kreditinstitut sie ein Konto eröffnen möchten. Denn alle Kreditinstitute, die Girokonten für Verbraucher anbieten, müssen ein Basiskonto vergeben. Das Basiskonto umfasst die wichtigsten Kontofunktionen, wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlung. Eine Überziehungsmöglichkeit ist hingegen nicht vorgesehen. Banken dürfen für die Nutzung des Kontos Gebühren verlangen, diese müssen jedoch angemessen sein.

Unser Informations-Flyer "Recht auf ein Konto" stellt in mehreren Sprachen die wichtigsten Informationen zum Basiskonto zusammen. 

Stand: Juni 2016

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