Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten Hamburgs geplant sind. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.
Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs und enthält Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung. Laut Baugesetzbuch § 5 stellt er die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dar. Der F-Plan wird von der Bürgerschaft beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, er begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in den Grundzügen dar und lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne, d. h. für die Bebauungspläne. Neue planerische Ziele Hamburgs wie z. B. die „HafenCity“ sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren erforderlich.
Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklung mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
- Was stellt der F-Plan dar?
- Wann wird der F-Plan geändert oder berichtigt?
- Wie wirkt die Öffentlichkeit bei der Änderung des F-Plans mit?
- Woraus besteht der F-Plan?
- Wo kann der F-Plan eingesehen oder erworben werden?
- Aktuelle Änderungen des F-Plans
- Erläuterungen zum Flächennutzungsplan; Fassung aus 1997
- Nach Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 festgestellte Änderungen und durchgeführte Berichtigungen
1. Was stellt der F-Plan dar?
Ordnungselemente für die räumliche Entwicklung
Ein bestimmendes Ordnungselement des Flächennutzungsplans ist das System der zentralen Standorte mit den Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft. Es bildet zusammen mit dem Ordnungselement Straßen und Schnellbahnen das Grundgerüst der Achsenkonzeption. Die Verteilung der baulichen Dichten orientiert sich in den Einzugsbereichen der Schnellbahnhaltestellen am Dichtemodell.
Flächennutzungen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Verkehrstrassen
Der F-Plan zeigt, welche Nutzungen in welchen Bereichen Hamburgs geplant sind. Dargestellt werden Flächennutzungen ab einer Größe von 3 ha und Standorte z. B. der sozialen und kulturellen Infrastruktur mit gesamtstädtischer Bedeutung, beispielsweise:
- Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, insbesondere Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen,
- gemischte Bauflächen, die zentrale Standorte für Einzelhandel und Dienstleistungen sind,
- Flächen und Standorte mit Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Versorgungsanlagen
- überörtliche Verkehrsflächen und -verbindungen,
- Hafengebiet und Flughafen,
- Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, naturbestimmte Flächen, Wald und Wasserflächen.
Planungen, Nutzungsregelungen und Kennzeichnungen
Eine Vielzahl von Planungen und zu sonstigen Nutzungsregelungen nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften sowie Kennzeichnungen werden zur bessseren Übersichtlichkeit in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Dieses enthält z. B. Informationen zum Hochwasserschutz, zu Natur- und Wasserschutzgebieten und Kennzeichnungen von Altlasten.
2. Wann wird der F-Plan geändert oder berichtigt?
Der F-Plan wurde erstmals 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben. Der F-Plan wird geändert, wenn es aufgrund neuer Zielvorstellungen der Stadtentwicklung erforderlich wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn zu erarbeitende Bebauungspläne nicht den übergeordneten Zielen des F-Plans entsprechen. Bebauungspläne müssen aus dem F-Plan entwickelt werden bzw. dessen grundsätzlichen Aussagen entsprechen. Daher werden örtlich begrenzte Änderungen des F-Plans meistens parallel zu Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Wichtige eigenständige Änderungen des F-Plans waren in der Vergangenheit z. B. die Darstellung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen und der Ortsumgehung Finkenwerder.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die den in § 13 a des Baugesetzbuchs genannten Kriterien entsprechen, wird kein Änderungsverfahren durchgeführt. Nach Feststellung eines solchen B-Plans wird der F-Plan berichtigt, indem er in den Grenzen dieses B-Plans entsprechende neue Darstellungen erhält. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe Punkt 3) findet nur für den Bebauungsplan statt, dabei wird über die Berichtigung infomiert.
3. Wie wirkt die Öffentlichkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplans mit?
Der Verfahrensablauf zur Änderung des F-Plans ist gesetzlich festgelegt und entspricht im Prinzip den Verfahrensschritten bei Bebauungsplanverfahren, zu denen die Änderungen oft parallel erfolgen. Änderungsverfahren für den F-Plan- und für das Landschaftsprogramm werden durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Landes- und Landschaftsplanung - durchgeführt. Die Feststellung dieser Pläne erfolgt durch die Bürgerschaft.
Die durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs) werden die Bürgerinnen und Bürger auf der Basis eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen, ihre Anregungen zur Planung einzubringen. In dieser Phase erfolgt auch schon eine Darstellung der vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie des geplanten Untersuchungsumfangs im Rahmen der Umweltprüfung. Die gewonnenen Anregungen dienen als Material der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.
Öffentliche Auslegung: Die Dauer der Öffentlichen Auslegung beträgt einen Monat; während dieser Zeit kann jede Bürgerin und jeder Bürger Stellungnahmen abgeben (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs). Planentwürfe werden jeweils im Bezirksamt und in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ausgelegt bzw. können dort eingesehen werden.
4. Woraus besteht der F-Plan?
Der 1973 beschlossenen F-Plan wurde durch Änderungsverfahren überarbeitet und 1997 neu bekannt gemacht. Er besteht aktuell aus:
- Planzeichnung des F-Plans und Erläuterungsbericht von 1997 sowie das zugehörige Beiblatt „Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke“
- Änderungsblätter mit Begründungen zu den nach der Neubekanntmachung beschlossenen F-Planänderungen (siehe unter Punkt 8).
- Änderungsblätter zu den Berichtigungen (siehe unter Punkt 8).
Die Planzeichnungen werden jeweils nach einer größeren Zahl von Änderungen neu gedruckt, der Flächennutzungsplan zuletzt im Jahr 2012, das Beiblatt im Jahr 2004 (Neudruck geplant für 2013).
5. Wo kann der F-Plan eingesehen oder erworben werden?
Der F-Plan sowie die Änderungsblätter können im Staatsarchiv und beim örtlich zuständigen Bezirksamt eingesehen – und beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erworben werden.
6. Aktuelle Änderungen des F-Plans
Bezirksübergreifende Planungen | ||||||
| Mitte | Altona | Eimsbüttel | Nord | Wandsbek | Bergedorf | Harburg |
7. Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan; Fassung aus 1997
Bildschirmansicht:
Druckfassungen:
- Kapitel 1 und 2: Inhalt und grundsätzliche Erläuterungen (pdf; 20,29 MB)
- Kapitel 3 und 4: Wohnen und Arbeitsstätten (pdf; 9,6 MB)
- Kapitel 5 bis 8: Hafen, Zentrale Standorte/Einzelhandel, Freiflächen und Gemeinbedarf (pdf; 14,01 MB)
- Kapitel 9 bis 12: (Ver- und Entsorgung, Verkehr, Flächenbilanz, Anhang (pdf; 11,07 MB)
8. Nach Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 festgestellte Änderungen und durchgeführte Berichtigungen
Hinweis
Die auf den Seiten der Stadtplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt





