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Zentrenplanung in Hamburg

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Zentrenplanung in Hamburg

Grundlage für die Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist ein vielfältiges und räumlich breit gefächertes System von Zentren, den sog. Zentralen Standorten. Es beruht auf historisch gewachsenen Zentren - teilweise früher selbständiger Städte - sowie auf ergänzenden neu erbauten Einkaufszentren. Über die Einzelhandelsfunktion hinaus wurden die zentralen Standorte ergänzt durch öffentliche Einrichtungen, Angebote des Dienstleistungssektors, der Gesundheitsversorgung, der Gastronomie und durch kulturelle Angebote. Zentrale Standorte sind Mittelpunkte des öffentlichen und politischen Lebens mit eigener Identität und Ausstrahlung und tragen wesentlich zur städtischen Lebensqualität bei. Sie sollen in ihrer Funktion erhalten und weiter ausgebaut werden.

Leitlinien

  • Das System der zentralen Standorte (s. Anlage am Ende der Seite) hat sich für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen sowie mit kulturellen und sozialen Angeboten bewährt. Es soll erhalten und weiterentwickelt werden.
  • Der City mit ihrer Konzentration zentraler Marktfunktionen sollen auch zukünftig optimale Entfaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Beim Aus- und Umbau zentraler Standorte sind besonders diejenigen Zentren zu fördern, die in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind.

  • Neue Zentren sollen in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Einzugsbereichen gebaut und in das Siedlungsgefüge integriert werden.

  • Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung, besonders für die weniger mobilen Bevölkerungsgruppen, sollen auch die lokalen Zentren und Ladengruppen in ihrer Funktion gestärkt und städtebaulich entwickelt werden.

  • Durch die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe darf die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung sowie die bestehende Zentrenstruktur nicht gefährdet werden.

  • Die Zentrenplanung in Hamburg und im Umland bedürfen einer engen Abstimmung (s. Anlage am Ende der Seite).

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Planung

Das dem Flächennutzungsplan zugrundeliegende System der zentralen Standorte sieht eine hierarchische Gliederung der Zentren nach ihren Aufgabenbereichen vor. Siehe dazu ausführlicher den Auszug aus dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan (s. Anlage am Ende der Seite). Die City deckt als Oberzentrum für die gesamte Metropolregion den Bedarf an besonders hochwertigen Konsumgütern und Dienstleistungen. Flächenmäßig ist die Entwicklung der City als Einkaufsstandort weitgehend abgeschlossen; die in den vergangenen Jahren geschaffenen Verkaufsflächenerweiterungen sind vorerst noch vom Markt aufzunehmen.

In den überwiegend historisch gewachsenen Bezirkszentren sollen auch in Zukunft die Dienstleistungen gestärkt und Flächen für meist regional bezogene Wirtschaftsverwaltungen und die Bezirksverwaltung bereitstehen. Ihre Entwicklung wurde in den vergangenen Jahren durch den Rückgang der Einwohnerzahlen - besonders in der inneren Stadt -, durch Veränderungen in den sozialen Strukturen sowie durch konkurrierende Verbraucher- und Fachmärkte außerhalb der Zentren negativ beeinflusst. Die schlechte Ertragslage führte teilweise zur Reduzierung der Angebote und zur Zurückstellung notwendiger baulicher Investitionen. Die in der inneren Stadt gelegenen Bezirkszentren bedürfen deshalb zum Teil zu ihrer Konsolidierung besonderer Maßnahmen seitens der Stadtentwicklungsplanung und der Wirtschaftsförderung.

Die Bezirksentlastungszentren sollen für die Bevölkerung in der äußeren Stadt ein großstädtisches Angebot gewährleisten. Sie konnten im Rahmen der für sie im Flächennutzungsplan bisher enthaltenen Darstellungen ausreichend entwickelt werden. Das System der zentralen Standorte findet seinen Niederschlag im Flächennutzungsplan in der Darstellung "gemischter Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll". Diese Bauflächen beinhalten noch Kapazitäten für zusätzliche Einrichtungen des Handels. Da Läden darüber hinaus in vielen Bauflächendarstellungen des Flächennutzungsplans generell bzw. eingeschränkt zulässig sind, wird davon ausgegangen, dass der Flächennutzungsplan ausreichende Spielräume für die Entwicklung des Einzelhandels enthält.

Die Zentralen Standorte der Freien und Hansestadt Hamburg sind der Karte Zentrale Standorte nach dem Flächennutzungsplan (s. Anlage am Ende der Seite) zu entnehmen.

Teil der Zentrenplanung ist die kontinuierliche fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Zentren, zum Beispiel in Form eines Symposiums. Die Dokumentation eines solchen Symposiums ist in der inzwischen vergriffenen Broschüre der Stadtentwicklungsbehörde "die zukunft der zentren - die zukunft des handels" (s. Anlage am Ende der Seite) dargestellt worden.

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Leitlinien für den Einzelhandel

Die Leitlinien für den Einzelhandel (s. Anlage am Ende der Seite) im Rahmen der Hamburger Stadtentwicklungspolitik (beschlossen von der Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 15. 02. 1996) stehen seit ihrer erstmaligen Verabschiedung durch Senat und Bürgerschaft 1977 bzw. 1981 in engem Zusammenhang mit der räumlichen Planung, insbesondere mit der Flächennutzungsplanung. Sie stellen wichtige Grundsätze für die Stadtentwicklungspolitik dar und geben den Planungsträgern eine generelle Orientierungshilfe. Für die städtebaulich verträgliche Entwicklung der Standorte soll damit ein perspektivisches "Ordnungsraster" vorgegeben werden (Orientierungsrahmen). Die Leitlinien schließen generelle Zielaussagen mit ein, die nicht nur auf dem Wege über die Bauleitplanung erreicht werden können, sondern z.B. auch mit den Instrumenten der Bauordnung und der Verkehrs- und Grundstückspolitik.

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Arbeitskreis Zentren

Unter Federführung der Behörde für Bau und Verkehr (Landesplanungsamt) und mit Beteiligung der Wirtschaftsbehörde, der Finanzbehörde, der sieben Hamburger Bezirke, der Handels- und Handwerkskammer sowie der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (HWF) ist zur Sicherung der Hamburger Zentrenstruktur der Arbeitskreis Zentren eingerichtet worden. Aufgabe dieses Arbeitskreises ist die Beratung und Beurteilung von (großflächigen) Einzelhandelsprojekten unter dem Kriterium - Verträglichkeit in Bezug auf die Zentrenstruktur in Hamburg. Der Arbeitskreis spricht Empfehlungen darüber aus, ob das jeweilige Projekt hinsichtlich seiner Zentrenverträglichkeit zu befürworten, abzulehnen oder zu korrigieren ist. Anlass für die Beratungen sind Bauvoranfragen, Vorbescheidsanträge oder Bauanträge. Der Arbeitskreis hat seit Beginn seiner Tätigkeit wesentlich dazu beigetragen, dass das im Stadtentwicklungskonzept und im Flächennutzungsplan verankerte Ziel - Entwicklung und Stärkung der Hamburger Zentrenstruktur - im täglichen Planungsgeschäft ein wichtiges Kriterium bildet und unverträgliche Entwicklungen frühzeitig erkannt, korrigiert oder verhindert werden können.

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Einzelhandelsvereinbarung

Wegen der grenzüberschreitenden Auswirkungen von Einkaufszentren und anderer großflächiger Einzelhandelseinrichtungen vereinbaren die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit der Trilateralen Vereinbarung zur gegenseitigen Information über Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels und von Freizeitgroßeinrichtungen vom 7. November 2000 einen gegenseitigen lnformationsaustausch sowie darüber hinaus eine Erörterung für bestimme Planungen und Vorhaben (Neuansiedlungen, Erweiterungen um mehr als 30 % Umstrukturierungen).

Workshop Regionale Kooperation - Standorte für großflächigen Einzelhandel
Chancen - Grenzen - Aufgaben Handelskammer Hamburg, 13. Januar 2003 Mehr ...

Kontakt

Adresse

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadthausbrücke 8

20355 Hamburg

Ansprechpartner

Frau Pedersen:
Referatsleitung Gesamtstädtische thematische Entwicklungsplanung. Einzelvorhaben
Tel: 040/42840 8200, Fax: 040 42840 8396

Herr Hoche:
AK-Zentren, Einzelvorhaben
Tel: 040 42840 8202, Fax: 040 42840 8396

Herr Büttner:
Gesamtstädtische thematische Entwicklungsplanung Zentren
Tel: 040 42840 8020, Fax: 040 42840 8396 

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