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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Flächenrecycling in Hamburg

Brachliegendes ehem. Industriegelände Brachliegendes ehem. Industriegelände

Eine große Anzahl der im Rahmen eines Flächenmanagements in der Stadt benötigten Flächen  ist mit einem Altlastverdacht behaftet. Sie befinden sich in infrastrukturell gut erschlossenen Lagen und sind speziell im großstädtischen Ballungsraum von besonderer Bedeutung.

Sanierung einer Fläche Sanierung einer Fläche

Zur weiteren Entwicklung dieser Flächen für eine Gewerbe- oder Wohnnutzung müssen auf den Grundstücken Untersuchungen durchgeführt werden, um die Schadstoff-/Altlastsituation bewerten, evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung bzw.  -reduzierung veranlassen und notwendige Auflagen und Bedingungen für die Nutzung festlegen zu können. Die frühzeitige Einbindung der BSU in sämtliche von Altlasten betroffenen Genehmigungs-, Planungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Grundstücksgeschäfte der FHH ist zu einem positiven Bestandteil des Flächenmanagements in Hamburg geworden. Den rechtlichen Rahmen bilden hierfür im wesentlichen das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutzverordnung sowie das Baugesetzbuch.

Die Prüfung, Bewertung und gegebenenfalls Sanierung der Flächen erfolgt auf Anfrage der Maßnahmenträger (z. B. andere Fachdienststellen, private Bauherren) bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in enger Abstimmung im Einzelfall. In zunehmendem Maße schließt die BSU mit privaten Eigentümern oder Verursachern von Altlasten Sanierungsverträge und tritt bei Kaufverträgen zwischen privaten Eigentümern außerdem als Garant auf, wenn es um die Bewertung oder Freistellung von Altlasten geht. Die BSU saniert FHH-eigene Flächen, soweit es erforderlich ist.

Durch Flächenrecycling neu entstandene Wohnfläche Durch Flächenrecycling neu entstandene Wohnfläche

Ergebnisse

Es ist das altlastenbezogene Flächenrecycling dargestellt. Die Flächenangaben beziehen sich auf die gesamte, zukünftige "Erschließungsfläche", die entweder vollständig oder teilweise von einer Altlastfläche überlagert sein kann. Die Flächenangaben schließen die Recyclingflächen im Hafen ein. Die bezüglich der Altlastensituation bewerteten und zur Verfügung gestellten Flächen variieren stark mit dem Angebot an Flächen, die durch andere Behörden oder von Privat zur Bewertung vorgelegt werden. Die Altlastbearbeitung dieser Flächen wird komplett zeitnah und nachfragegerecht umgesetzt.

Flächenrecycling - Ergebnisse bis 2008

(BSU U23)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Flächenrecycling Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-3512 040 42845-2676 Flaechenrecycling@bsu.hamburg.de