Unsere Leistungen
Anlass und Ziel vieler Maßnahmen ist die Wiedereingliederung der Grundstücke in den Wirtschaftskreislauf (Flächenrecycling). Maßstab sind insbesondere die Vorgaben des 1998 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes.
Eine herausragende Rolle bei der Sanierung von Grundstücken spielen heute öffentlich- und zivilrechtliche Verträge. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) schließt zunehmend Sanierungsverträge mit privaten Eigentümern oder Verursachern von Altlasten und tritt bei Kaufverträgen zwischen privaten Eigentümern außerdem als Garant auf, wenn es um die Bewertung von Altlasten geht.
Es wird eine frühzeitige Einbindung der BSU in sämtliche von Altlasten betroffenen Genehmigungs-, Planungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Grundstücksgeschäfte empfohlen. Private Eigentümer können von sich aus Bodenuntersuchungen veranlassen, um einen Altlastverdacht aufzuklären. Sie erhalten dann, zu ermäßigten Gebühren, eine Bewertung der BSU zu den Untersuchungsergebnissen.
Die Beurteilung und Bewertung der Flächen erfolgt bei
öffentlichen und privaten Bauvorhaben (z. B. Bauanträge, Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG))
öffentlichen Planungsvorhaben (z. B. Bebauungsplanverfahren, Konversionsflächen)
Beweissicherung bei Mieterwechsel auf stadteigenen Grundstücken
öffentlichen und privaten Grundstücksan- und verkäufen
Folgende Leistungen werden angeboten
Beratung und Information (z.B. zur Altlast-/Schadstoffsituation des Grundstücks, Boden-/Wasseruntersuchungen)
Bewertung und Beurteilung der Altlastsituation anhand von Gutachten
Festlegen der Rahmenbedingungen für die geplante Nutzung
Festlegen von evtl. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
Festlegen von Auflagen für Tiefgründungen
Hinweise auf evtl. Kosten für Bodenentsorgung (z. B. auch bei stadttypischen Auffüllungsböden) bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen
Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge
Einzelfallentscheidungen bei Verwertungsvorhaben von mineralischen Abfällen in Böden

Mister Wong
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