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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Unsere Leistungen

Im Referat "Flächenrecycling, Vorhaben" wird anlässlich öffentlicher und privater Anfragen auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Schadstoff-/Altlastsituation von Grundstücken untersucht, bewertet und notwendige Auflagen und Bedingungen für die Nutzung werden festgelegt. Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung bzw. -reduzierung werden im Einzelfall veranlasst und Sanierungs-/Entsorgungskosten abgeschätzt.

Anlass und Ziel vieler Maßnahmen ist die Wiedereingliederung der Grundstücke in den Wirtschaftskreislauf (Flächenrecycling). Maßstab sind insbesondere die Vorgaben des 1998 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes.

Eine herausragende Rolle bei der Sanierung von Grundstücken spielen heute öffentlich- und zivilrechtliche Verträge. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) schließt zunehmend Sanierungsverträge mit privaten Eigentümern oder Verursachern von Altlasten und tritt bei Kaufverträgen zwischen privaten Eigentümern außerdem als Garant auf, wenn es um die Bewertung von Altlasten geht.

Es wird eine frühzeitige Einbindung der BSU in sämtliche von Altlasten betroffenen Genehmigungs-, Planungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Grundstücksgeschäfte empfohlen. Private Eigentümer können von sich aus Bodenuntersuchungen veranlassen, um einen Altlastverdacht aufzuklären. Sie erhalten dann, zu ermäßigten Gebühren, eine Bewertung der BSU zu den Untersuchungsergebnissen.

Die Beurteilung und Bewertung der Flächen erfolgt bei

  • öffentlichen und privaten Bauvorhaben (z. B. Bauanträge, Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG))

  • öffentlichen Planungsvorhaben (z. B. Bebauungsplanverfahren, Konversionsflächen)

  • Beweissicherung bei Mieterwechsel auf stadteigenen Grundstücken

  • öffentlichen und privaten Grundstücksan- und verkäufen 

Folgende Leistungen werden angeboten

  • Beratung und Information (z.B. zur Altlast-/Schadstoffsituation des Grundstücks, Boden-/Wasseruntersuchungen)

  • Bewertung und Beurteilung der Altlastsituation anhand von Gutachten

  • Festlegen der Rahmenbedingungen für die geplante Nutzung

  • Festlegen von evtl. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen

  • Festlegen von Auflagen für Tiefgründungen

  • Hinweise auf evtl. Kosten für Bodenentsorgung (z. B. auch bei stadttypischen Auffüllungsböden) bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen

  • Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge

  • Einzelfallentscheidungen bei Verwertungsvorhaben von mineralischen Abfällen in Böden

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Flächenrecycling Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-3512 040 42845-2676 Flaechenrecycling@bsu.hamburg.de