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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Der Fluglärmschutzbeauftragte

Die Dienststelle eines Fluglärmschutzbeauftragten wurde 1971 auf Ersuchen der Bürgerschaft eingerichtet. Sie ist heute der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Immissionsschutz und Betriebe zugeordnet.

Der Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB) ist Ansprechpartner der vom Fluglärm gestörten Bürgerinnen und Bürger. Die Dienststelle bearbeitet Beschwerden (2007 rd. 1800 sowie weitere 1600 von 3 Beschwerdeführern) und ermittelt z.B. bei Beschwerden über Abweichungen von den vorgeschriebenen Flugrouten. Sie informiert und berät - z.B. diejenigen, die im Flughafenumfeld eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen wollen.

Aufgabe des FLSB ist es, die Belange des Lärmschutzes bei allen Planungen zu vertreten, die den Flughafen betreffen. Beispiele dieser Arbeit sind die Mitwirkung z.B. bei

Exekutive Kompetenzen hat der FLSB bei nächtlichen Flugbewegungen. Nicht-regelmäßige Flüge ab 23 Uhr und alle Flüge ab 24 Uhr (Ausnahme: Post, Notfälle, medizinische Hilfsflüge) brauchen eine Einzelausnahmegenehmigung durch den FLSB, die er insbesondere in Fällen besonderen öffentlichen Interesses und zur Vermeidung einer erheblichen Störung des Luftverkehrs erteilen kann (2005: 38 Ausnahmegenehmigungen).

Die nächtlichen Flugbewegungen werden durch den FLSB kontrolliert. Bei Verstößen kann er Bußgelder verhängen.

Dem FLSB obliegt die Geschäftsführung der Fluglärmschutzkommission

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hans-Heinrich Wendland (IB20) Leitung der Abteilung Lärmbekämpfung und Fluglärmschutzbeauftragter Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428402380 040 427972280 Hans-Heinrich.Wendland@bsu.hamburg.de