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Bürgernah Die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB)

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Die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB)

Die Position eines/er Fluglärmschutzbeauftragten für den Hamburger Flughafen wurde auf Ersuchen der Hamburg Bürgerschaft bereits 1971 eingerichtet. Sie ist heute der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft zugeordnet.

Die derzeitige FLSB ist Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Mit Verabschiedung des Fluglärmschutzbeauftragtengesetz vom 6. Juli 2016 hat Hamburg als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit eines/r Fluglärmschutzbeauftragten geschaffen und dessen/deren Position dadurch maßgeblich gestärkt. Bei der Bekämpfung und Kontrolle des Fluglärms ist die FLSB in Hamburg nunmehr weisungsunabhängig und verfügt über verschiedene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Sie hat die Belange des Lärmschutzes bei allen den Flughafen betreffenden Planungen zu vertreten und Beiträge zur Konzeption und Weiterentwicklung von Lärmschutzprogrammen zu liefern. Neben der Information und Beratung von Wohnungs- und Immobiliensuchenden über die Fluglärmbelastung in konkreten Belangen wirkt die FLSB u. a.

Das Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG) sieht außerdem die Bearbeitung von Beschwerden der von Fluglärm Betroffenen in Hamburg und den Umlandgemeinden sowie das Erstellen einer umfassenden Statistik dazu vor. Darüber hinaus kontrolliert die FLSB die nächtlichen Flugbewegungen und kann für Starts- und Landungen von nicht-regelmäßigen Flügen ab 23 Uhr und (allen) Flügen ab 24 Uhr die benötigte Einzelausnahmegenehmigung erteilen, wenn daran z. B. ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder der Vermeidung einer erheblichen Störung des Luftverkehrs dient. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich medizinische Hilfsflüge und Notfälle.

Die FLSB ist zuständig für die Geschäftsführung der Fluglärmschutzkommission (FLSK), nimmt an deren Sitzungen teil und wirkt an der Ausarbeitung von Beschlüssen zum Lärmschutz mit. Über die Mitgliedschaft in der „Allianz für den Fluglärmschutz“ steht die FLSB in regelmäßigem Austausch mit Vertreter*innen von Bürgerinitiativen, Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie Unternehmen und Verbänden.

Gegenüber der Hamburger Bürgerschaft ist die FLSB berichtspflichtig und erstellt jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Fluglärmsituation in Hamburg und ihre Tätigkeit.

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Lärmschutz in Hamburg

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