Lärmschutzbereich für den Hamburger Flughafen
Fluglärmschutzverordnung
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg – FluLärmHmbV) »
Detailkarten Lärmschutzbereich
Nach Stadtteilen sortierte detaillierte Karten der Lärmschutzzonen für Hamburg im Maßstab 1:5000 »
Wichtige Hinweise
- Das Antragsformular, ein Merkblatt für Antragssteller und eine detaillierte Informationsdatei können Sie sich unten auf dieser Seite herunterladen.
- Die entsprechenden Informationen für das Schleswig-Holsteiner Gebiet finden sich auf der Webseite der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Hintergrund
Im Juni 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm novelliert. Gemäß § 4 des Fluglärmgesetzes sind unter anderem für Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu oder erstmalig festzusetzen. Der Lärmschutzbereich gliedert sich nach § 2 Fluglärmgesetz entsprechend dem Maß der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Gemäß dem Fluglärmgesetz und seinen Verordnungen sind mit einer Festsetzung bauplanungsrechtliche Einschränkungen und Bauverbote sowie Entschädigungen für entgangene Baumöglichkeiten und Aufwendungsersatz für bauliche Schallschutzmaßnahmen verbunden.
Zuständige Behörde für die Bestimmung des festzusetzenden Lärmschutzbereiches auf dem Territorium der Freien und Hansestadt Hamburg für den Verkehrsflughafen Hamburg ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

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