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Beratung über Fluglärm Fluglärmschutzkommission

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Fluglärmschutzkommission

Gesetzliche Grundlage und Aufgaben der Fluglärmschutzkommission

Eine Fluglärmschutzkommission (FLSK) ist nach § 32b Luftverkehrsgesetz an jedem deutschen Verkehrsflughafen zu bilden, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt ist.

Die Fluglärmschutzkommission hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde (das ist in Hamburg die Behörde für Wirtschaft und Innovation) sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche Flugsicherung GmbH - DFS) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Sie wirkt z.B. an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der DFS nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden.

Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Falls Genehmigungsbehörde bzw. DFS den Vorschlägen nicht folgen, müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.

 Der Kommission gehören an:

  • Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden,
  • Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
  • Vertreter der Luftfahrzeughalter,
  • Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Stelle,
  • Vertreter des Flugplatzunternehmers,
  • Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden.

Die Mitglieder der Kommission werden von der Genehmigungsbehörde auf Vorschlag der entsendenden Institutionen berufen. 

Die Geschäftsführung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg obliegt der Fluglärmschutzbeauftragten und ist bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft angesiedelt.  Die Geschäftsordnung der Fluglärmschutzkommission findet sich hier. Die aktuellen Protokolle der Kommissionssitzungen finden Sie bei den Downloads weiter unten auf dieser Seite und die der Vorjahre hier im  Archiv.

Im Sinne einer angestrebten aktiven Öffnung der Kommissionsarbeit hat die Kommission 2015 beschlossen, neben der eigentlichen Kommissionsarbeit zusätzlich Stadtteile mit aktueller Fluglärmproblematik aufzusuchen, um sich im Dialog mit der Bevölkerung vor Ort auszutauschen in einer  sogenannten "Fluglärmschutzkommission vor Ort". Die Veranstaltungen haben in Lurup,  Bargteheide, Duvenstedt, Klein Flottbek , Hasloh und Quickborn stattgefunden. 

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