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Kulturbehörde Kulturbehörde

Förderung von Atelierausbau für bildende Künstler

Voraussetzungen für die Förderung von Atelierausbau

Wer wird gefördert?

Die Kulturbehörde fördert den Atelierausbau nur von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.

Zum Beleg müssen eingereicht werden:

  • eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
  • Vorlage künstlerischer Arbeiten in Reproduktion.

Was wird gefördert?

Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

Es ist notwendig, dass der Antrag ca. drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Der Antrag muss außerdem enthalten:

  • detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme;
  • Kosten- und Finanzierungsplan;
  • bei Fremdleistungen 2 Kostenvoranschläge konkurrierender Firmen;
  • Auflistung der Eigenleistungen
  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung". 

Schicken Sie Ihren Antrag bitte an:

Kontaktmöglichkeit
Kulturbehörde Nina Dreier Kreativimmobilien Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42824-419 040 4273-10029 nina.dreier@kb.hamburg.de