•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Forderungsangelegenheiten

Kosten, die durch eine Rückführung entstehen, hat nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts der Betroffene zu tragen. Kostenschuldner kann auch eine Dritte Person sein, die sich verpflichtet hat, die Ausreisekosten zu übernehmen. Bei vorangegangener illegaler Beschaftigung kann auch der frühere Arbeitgeber haften.

Zur Begleichung entstandener Abschiebungskosten wenden Sie sich bitte an dieses Sachgebiet.

Kontaktmöglichkeit
Forderungsangelegenheiten Herr Weiße Amsinckstraße 28 20097 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-4070 040 42839-4174