Fragen & Antworten für Antragssteller
1. Wer kann EU-Fördermittel beantragen?
Die förderfähigen Antragsberechtigten variieren je nach Förderprogramm und Ausschreibung. Grundsätzlich können Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, freie Träger und öffentliche Einrichtungen sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften und teilweise auch Einzelpersonen antragsberechtigt sein.
2. Was muss bei der Planung eines Projekts beachtet werden?
Projektidee und -planung sollten so früh wie möglich mit den auf den genannten Ansprechpartnern für Aktionsprogramme und für Strukturfonds besprochen werden, um die Erfolgsaussichten des Projektes zu evaluieren und den Zeitrahmen bis zur Einreichung des Förderantrags zu ermitteln. Die Erstellung und Begründung von Projektanträgen ist oft sehr zeitaufwändig und sollte daher möglichst schon im Vorfeld der Veröffentlichung der einzelnen Ausschreibungen (sogenannten „Calls“) in die Wege geleitet werden, um die Antragsfristen einzuhalten.
>> Ansprechpartner Strukturfonds
>> Ansprechpartner Aktionsprogramme
3. Was kann gefördert werden?
Für die Erfolgsaussichten eines Antrags auf EU-Fördermittel ist es von entscheidender Bedeutung, dass die - zum Teil sehr detaillierten - Anforderungen der Ausschreibung des jeweiligen EU-Förderprogramms genau beachtet werden. Auch aus diesem Grund ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den für die EU-Förderprogramme zuständigen Ansprechpartnern sehr wichtig. Details zu den Programmen finden Sie unter:
>> Strukturfonds
>> Aktionsprogramme
4. Wie hoch ist die EU-Förderung?
Eine vollständige Finanzierung von Maßnahmen und Projekten durch EU-Fördermittel ist nicht möglich. Projekte können nur anteilig mit Fördermitteln finanziert werden. Bei der Beantragung der Fördermittel ist daher meistens ein Finanzierungsplan für das gesamte geplante Projekt vorzulegen. Die einzelnen Fördersätze ergeben sich aus den jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen der einzelnen Förderprogramme und variieren stark. Nähere Informationen über die Höhe der Förderung erhalten Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern für die Förderprogramme.
>> Ansprechpartner Strukturfonds
>> Ansprechpartner Aktionsprogramme
5. Wer hilft weiter?
Zu den einzelnen EU-Förderprogrammen finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpartner. Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben in ein europäisches Förderprogramm passt, geben Hilfestellung bei der Suche nach Partnern für Verbundvorhaben im Rahmen europäischer Förderung sowie Unterstützung bei der Antragstellung und Projektabwicklung. Weiterführende Informationen über bestehende Fördermöglichkeiten, insbesondere für Unternehmen, gibt es auch auf der Website des European Enterprise Network Hamburg - Schleswig-Holstein, das mit dem Mittelstandsförderinstitut kooperiert
Oder persönlich bei:
Enterprise Europe Network Hamburg - Schleswig-Holstein
Innovationsstiftung Hamburg
(ENN Hamburg - Schleswig-Holstein)
Ansprechpartner: Sybil Scharrer
Habichtstraße 41
22305 Hamburg
Tel. 040 822 2078-64
Fax. 040 822 2078-60
E-Mail: scharrer@innovationsstiftung.de
www.een-hhsh.de

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