Rechtzeitig handeln durch Frühförderung
Frühförderung
(FHH)
Eine auffällige Entwicklung des Kindes sollte möglichst früh erkannt werden. Frühförderung kann eine drohende Entwicklungsverzögerung unter Umständen vermeiden oder die Folgen einer Behinderung mildern. Sie ist umso erfolgreicher, je frühzeitiger die Förderung beginnt.
Zur Frühförderung gehören neben der Früherkennung, zum Beispiel durch die Untersuchungen U1 bis U9, verschiedene Leistungen und Hilfen. Diese werden entweder im Rahmen der Eingliederungshilfe (Grundsicherungs- oder Jugendamt) oder von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert.
Die Eltern müssen zu den Leistungen der Frühförderung keinen oder nur einen geringen Eigenbeitrag leisten.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Leistungen der Frühförderung (Seite 2)
- Feststellung der Behinderung (Seite 3)
- Eingangsdiagnostik (Seite 4)
- Beratung und Kosten (Seite 5)
- Anbieterliste
Hinweis: Sie können oben die einzelnen Kapitel direkt anklicken. Unten können Sie die Seiten dürchblättern..

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