Rechtzeitig handeln durch Frühförderung (5)
Wer trägt die Kosten der Frühförderung?
Kostenträger sind entweder die Krankenkassen (medizinisch-therapeutische Leistungen; Diagnostik und Behandlung in einem SPZ), der Sozialhilfeträger (heilpädagogische Leistungen) oder der Jugendhilfeträger (Förderung in Kindertageseinrichtungen).
Die Kosten der interdisziplinären Frühförderung werden gemeinsam von den Trägern der Sozialhilfe und der Krankenkasse getragen. Eine Kostenbeteiligung an der Behandlung der Kinder durch deren Eltern ist nicht vorgesehen.
Für die Betreuung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen muss seit 1. August 2011 nur noch ein Elternbeitrag von höchstens 31 Euro gezahlt werden.
Im Jahr vor der Einschulung ist eine bis zu fünfstündige Betreuung kostenfrei, bei einer darüber hinaus gehenden Betreuung ist ein Elternbeitrag von 13 Euro monatlich zu zahlen.
Sind die Voraussetzungen für die Durchführung der Komplexleistung erfüllt, so wird der Förder- und Behandlungsplan als Antrag auf Leistungen in einer IFF beim Sozialhilfeträger, bei Leistungen durch ein SPZ bei der Krankenkasse gestellt. Der Antrag auf einen Kita-Gutschein zur Förderung in einer Kindertageseinrichtung wird beim Jugendamt gestellt. Dort wo der Antrag eingereicht wird, entscheidet die jeweilige Stelle über die Bewilligung der gesamten Leistung.
Hinweis: Die unterschiedliche Zuordnung der Antragsbearbeitung (Sozialhilfeträger/Krankenkasse - Jugendhilfeträger) hat nur verwaltungstechnische Gründe und keinen Einfluss auf den Umfang und die Qualität der Versorgung des Kindes.
Wo können Eltern sich beraten lassen?
Die Koordination Frühförderung ist zentrale Informations- und Beratungsstelle zur Früherkennung und Frühförderung in Hamburg.
Eine ausführliche Beratung erfolgt auch bei den Krankenkassen, den „Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation“ sowie in den Grundsicherungs- und Sozialämtern bzw. Jugendämtern, Abt. Kindertagesbetreuung oder bei den Jugendpsychiatrischen Diensten der Gesundheits- und Umweltämter in den Bezirken, in denen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten ihren Wohnsitz haben.
Weitere Ansprechpartner in Wohnortnähe sind in erster Linie die Kinderärztin/der Kinderarzt, es können aber auch die Mütterberatungsstelle, ein Eltern-Kind-Zentrum, ein Kinder- und Familienzentrum, eine Frühförderstelle und viele andere mehr sein.
Die meisten Leistungserbringer bieten kostenlose Elternberatungen an; dafür sind meist offene Sprechzeiten ausgewiesen.
Wie findet man eine geeignete Einrichtung im Hilfesystem der Frühförderung?
Die telefonische Beratung der Koordination Frühförderung nennt Hamburger Einrichtungen in Wohnortnähe.
- Hier finden Sie die Anbieterliste der Interdisziplinären Frühförderstellen in Hamburg

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