Gartenberegnungsbrunnen
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Gartenberegnung
(Internet)
Dieses Merkblatt (hier als pdf zum Download) soll Ihnen die wichtigsten Fragen zu behördlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten beantworten und Ansprechpartner für weitergehende Informationen nennen.
Grundsätzlich müssen alle geplanten Brunnenbohrungen beim Referat U 12 der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU, Amt für Umweltschutz, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (U 12, Billstraße 84, 20539 Hamburg) angemeldet werden. Ihr Brunnenbauer sollte dafür das unter Download erhältliche Bohranzeigeformualar verwenden.
Ist das Anmelden eines Gartenberegnungsbrunnens kostenpflichtig und benötige ich dazu eine behördliche Genehmigung?
| Nein, | wenn Ihr Grundstück außerhalb eines ausgewiesenen Wasserschutzgebietes liegt und der Brunnen ausschließlich der Bewässerung des zum Wohnhaus gehörenden Gartens dient. Von einer derartigen Grundwasserförderung muss die oben genannte Behörde (BSU) nur informiert werden. |
Bitte drucken Sie sich das hier hinterlegte Formular aus und senden es ausgefüllt an die aus dem Anzeigeformular ersichtliche Adresse. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Wasserbehörde (Tel.: 4 28 45-3491), der Ihnen bei Bedarf das Formular auch zusendet. Wichtig ist vor allem, dass Sie dem ausgefüllten Formular einen Lageplan (M 1:5.000) oder einen Flurkartenauszug (M 1:1.000) beifügen, auf dem die Lage des Brunnens eingezeichnet ist. Entsprechend des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG, § 30a) ist uns bis spätestens 1 Monat vor Baubeginn das Formular zuzusenden. | |
| Ja, | wenn sich der Brunnen in einem Kleingarten oder einem anderen saisonal genutzten Grundstück oder aber innerhalb eines der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Langenhorn/Glashütte oder Süderelbmarsch/Harburger Berge befindet. Auch beim Bau eines Brunnens in einem Kleingarten oder einem anderen saisonal genutzten Grundstück muss eine kostenpflichtige wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. |
Diese Wasserrechtliche Genehmigung ist bei dem oben genannten Referat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu beantragen. Dies erfolgt mit dem hier hinterlegten Antragsformular, dass Sie bitte ausgefüllt an die aus dem Formular ersichtliche Adresse zurück senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin (Tel.: 4 28 45-3344 bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet oder unter Tel.: 42845-3575 bei Kleingärten etc.), die Ihnen bei Bedarf das Formular auch zuschickt. |
Wer informiert mich über Grundwasser führende Bodenschichten?
Das Geologischen Landesamt (Tel.: 4 28 45-2602).
Hier erfahren Sie, in welcher Tiefe Grundwasser führende Schichten anzutreffen sind und ob Grundwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht. In den oberen Grundwasserleitern Norddeutschlands treten häufig hohe Eisengehalte auf. Diese können zu einer Braunfärbung des Grundwassers und zu Ablagerungen führen, die die Nutzbarkeit des Wassers und die Leistungsfähigkeit des Brunnens (Verockerung) einschränken.
Wer informiert mich über eine mögliche Schadstoffbelastung des Grundwassers und über andere Gefahren beim Bau des Brunnens?
Informationen darüber, ob sich Ihr Grundstück im Umfeld einer Altablagerung (z.B. ehemalige Mülldeponie) oder bekannten Untergrundverunreinigung befindet, die zu einer Schadstoffbelastung des Grundwassers geführt hat, erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Verbraucherschutzämter Ihres zuständigen Bezirksamtes.
| Bezirksamt Hamburg-Mitte | : | Telefon 4 28 54-4673 |
| Bezirksamt Altona | : | Telefon 4 28 11-6032 |
| Bezirksamt Eimsbüttel | : | Telefon 4 28 01-3367 |
| Bezirksamt Hamburg-Nord | : | Telefon 4 28 04-6351 |
| Bezirksamt Wandsbek | : | Telefon 4 28 81-3163 |
| Bezirksamt Bergedorf | : | Telefon 4 28 91-4231 |
| Bezirksamt Harburg | : | Telefon 4 28 71-2511 |
Diese sind auch Ansprechpartner beim Auftreten von Auffälligkeiten im Boden bzw. im geförderten Wasser, wie Verfärbung oder Geruch.
Bei Hinweisen auf eine Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen ist der Bau bzw. Betrieb eines Gartenberegnungsbrunnens nicht zulässig!
Entsprechend der Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO) vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die Klärung des Kampfmittelverdachtes verantwortlich.
Informationen darüber, ob es sich bei Ihrem Grundstück um eine Verdachtsfläche im Sinne der Kampfmittelverordnung handelt, erhalten Sie in einer kostenpflichtigen Anfrage (mit Anschreiben und Katasterauszug) an den Kampfmittelräumdienst (Behörde für Inneres, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV), Tel.: 42851 - 4625).
Was für ein Brunnen kommt für meinen Garten in Frage?
Je nach erforderlicher Tiefe wird entweder ein Rammfilterbrunnen oder ein Bohrbrunnen erstellt.
Rammfilterbrunnen | Bohrbrunnen | |
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Aus welcher Tiefe kann Grundwasser gefördert werden? | max. 7 m unter Gelände, wegen der begrenzten Förderhöhe selbstansaugender Pumpen | Beliebig, da Unterwasser- motorpumpen (U-Pumpen) eingesetzt werden können |
Ist ein Selbstbau des Brunnens möglich? | Ja, Materialien zum Bau eines Rammfilterbrunnens erhält man in gut sortierten Baumärkten oder per Bestellung über das Internet. Einfacher und sicherer ist es jedoch, wenn man den Rammfilterbrunnen von einem Brunnenbaubetrieb errichten lässt. | Nein, zum Bau eines Bohrbrunnens sind spezielle Bohrgeräte und Kenntnisse erforderlich. Brunnenbaubetriebe findet man in den Gelben Seiten oder einem Brunnenbauerverzeichnis im Internet. |
Was ist beim Brunnenbau zu beachten? | Der Filter sollte nicht direkt in das Erdreich getrieben werden; es wird deshalb empfohlen, bis zum Grundwasserspiegel vorzubohren! Bei Pumpbetrieb sinkt der Grundwasserstand, daher sollte sich der Filterrohrbereich so tief wie möglich unter dem Grundwasserspiegel befinden, um ein Eindringen von Bodenluft während der Förderung zu verhindern. Jahreszeitliche Schwankungen des Grundwasserstandes sind bei der Bohrtiefenkalkulation zu beachten! | Sollte sich der Grundwasserleiter, in den das Filterrohr platziert wird, unterhalb einer wasser-undurchlässigen Schicht (Lehm, Ton, Mergel u.ä.) befinden, so ist in diesem Bereich eine Tonsperre aus speziellen Materialien einzubringen, um die Funktion der Grundwasser schützenden Deckschichten zu erhalten. Für diesen Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Brunnenbauunternehmens mit Zertifizierung nach DVGW-Merkblatt W 120. Das Unternehmen sollte die Ergiebigkeit des Brunnens durch einen Pumpversuch nachweisen. |
Was für eine Pumpe kann eingebaut werden? | Handschwengelpumpen sind die bekanntesten und kostengünstigsten Pumpen bei geringem Wasserbedarf. | Am besten sind Unterwassermotorpumpen aus Edelstahl geeignet. Die Brunnenpumpe sollte oberhalb des Filterrohrbereiches eingebaut werden und stets eine ausreichende Wasserüberdeckung haben. (bei Pumpbetrieb sinkt der Wasserspiegel!) |
Kann das Wasser aus dem Gartenbrunnen getrunken werden?
Grundwasser aus dem Gartenbrunnen darf nicht ohne Weiteres als Trinkwasser verwendet werden. Wenn Sie Ihren Brunnen für Trinkwasserzwecke nutzen wollen, müssen Sie die notwendige Freigabe beim Verbraucherschutzamt Ihres zuständigen Bezirksamtes beantragen. Keinesfalls dürfen Sie den Brunnen mit Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation verbinden, da die Gefahr der Verkeimung im Trinkwassernetz der Hamburger Wasserwerke besteht)
Checkliste |
Frage | Informationen bei: | Was ist zu tun? |
In welcher Tiefe gibt es Grundwasser? Müssen Lehm- oder Mergel- schichten durchbohrt werden? | BSU, Geologisches Landesamt | Sofern keine ausreichenden Informationen über den Standort vorliegen, muss eine Aufschlussbohrung durchgeführt werden. |
Befindet sich mein Grundstück im Wasserschutzgebiet (WSG)? | BSU, Wasserwirtschaft, | Wenn ja, Ausfüllen des Antragsformulares zur wasserrechtlichen Befreiung, Beifügen der Anlagen (kostenpflichtig) |
| Wird der Brunnen in einem Kleingarten oder einem saisonal genutzten Grundstück gebaut? | BSU, Wasserwirtschaft, | Wenn ja, Ausfüllen des Antragsformulares zur wasserrechtlichen Erlaubnis, Beifügen der Anlagen (kostenpflichtig) |
Liegt das Grundstück auf oder im Einflussbereich von Altlasten oder Grundwasser- verunreinigungen? | Verbraucherschutzamt des jeweils zuständigen Bezirksamtes | Wenn ja: Der Brunnenbau ist unzulässig! |
Handelt es sich bei meinem Grundstück um eine Blindgänger- oder Munitionsverdachtsfläche? | Behörde für Inneres, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV), Tel.: 42851-4625 | Wenn ja, Beauftragung eines geeigneten Unternehmens zur Sondierung und/oder Freilegung des Verdachtsobjektes |
Wie und wo muss ich die Brunnenbohrung anzeigen? | BSU, Wasserwirtschaft, | Ausfüllen des Vordruckes, Beifügen eines Lageplanes M 1:1.000 oder |
Wo bekomme ich Materialien für einen Rammfilterbrunnen? | Baumarkt, Internetversand | Gute Vorplanung |
Wer baut mir einen Bohrbrunnen? Was kostet das? | Branchenbuch, Internetrecherche, Handwerkskammer | Angebote von Brunnenbaubetrieben einholen. Zertifikat W 120 empfohlen. |
Wo erhält man weitere Informationen zum Bau von Bohrbrunnen? | BSU, Wasserwirtschaft, | Merkblätter zur Qualitätssicherung im Brunnenbau (Merkblatt 10) |

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