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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Gartenberegnungsbrunnen

Sommerzeit - Gartenzeit ...

Gartenberegnung Gartenberegnung

(Internet)

...und wieder stellen Sie sich die Frage, ob es sich lohnen würde, einen Gartenbrunnen zu bauen und anstelle des kostbaren Trinkwassers Grundwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden.

Dieses Merkblatt (hier als pdf zum Download) soll Ihnen die wichtigsten Fragen zu behördlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten beantworten und Ansprechpartner für weitergehende Informationen nennen.

Grundsätzlich müssen alle geplanten Brunnenbohrungen beim Referat U 12 der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU, Amt für Umweltschutz, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (U 12, Billstraße 84, 20539 Hamburg) angemeldet werden. Ihr Brunnenbauer sollte dafür das unter Download erhältliche Bohranzeigeformualar verwenden.

Ist das Anmelden eines Gartenberegnungsbrunnens kostenpflichtig und benötige ich dazu eine behördliche Genehmigung?

Nein,

wenn Ihr Grundstück außerhalb eines ausgewiesenen Wasserschutzgebietes liegt und der Brunnen ausschließlich der Bewässerung des zum Wohnhaus gehörenden Gartens dient. Von einer derartigen Grundwasserförderung muss die oben genannte Behörde (BSU) nur informiert werden.

Bitte drucken Sie sich das hier hinterlegte Formular aus und senden es ausgefüllt an die aus dem Anzeigeformular ersichtliche Adresse. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Wasserbehörde (Tel.: 4 28 45-3491), der Ihnen bei Bedarf das Formular auch zusendet. Wichtig ist vor allem, dass Sie dem ausgefüllten Formular einen Lageplan (M 1:5.000) oder einen Flurkartenauszug (M 1:1.000) beifügen, auf dem die Lage des Brunnens eingezeichnet ist. Entsprechend des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG, § 30a) ist uns bis spätestens 1 Monat vor Baubeginn das Formular zuzusenden.

Ja, wenn sich der Brunnen in einem Kleingarten oder einem anderen saisonal genutzten Grundstück oder aber innerhalb eines der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Langenhorn/Glashütte oder Süderelbmarsch/Harburger Berge befindet. Auch beim Bau eines Brunnens in einem Kleingarten oder einem anderen saisonal genutzten Grundstück muss eine kostenpflichtige wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden.

Diese Wasserrechtliche Genehmigung ist bei dem oben genannten Referat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu beantragen. Dies erfolgt mit dem hier hinterlegten Antragsformular, dass Sie bitte ausgefüllt an die aus dem Formular ersichtliche Adresse zurück senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin (Tel.: 4 28 45-3344 bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet oder unter Tel.: 42845-3575 bei Kleingärten etc.), die Ihnen bei Bedarf das Formular auch zuschickt.


Wer informiert mich über Grundwasser führende Bodenschichten?

Das Geologischen Landesamt (Tel.: 4 28 45-2602).

Hier erfahren Sie, in welcher Tiefe Grundwasser führende Schichten anzutreffen sind und ob Grundwasser  in ausreichender Menge zur Verfügung steht. In den oberen Grundwasserleitern Norddeutschlands treten häufig hohe Eisengehalte auf. Diese können  zu einer Braunfärbung des Grundwassers und zu Ablagerungen  führen, die die Nutzbarkeit  des Wassers und die Leistungsfähigkeit des Brunnens (Verockerung) einschränken.

Wer informiert mich über eine mögliche Schadstoffbelastung des Grundwassers und über andere Gefahren beim Bau des Brunnens?

Informationen darüber, ob sich Ihr Grundstück im Umfeld einer Altablagerung (z.B. ehemalige Mülldeponie) oder bekannten Untergrundverunreinigung befindet, die zu einer Schadstoffbelastung des Grundwassers geführt hat, erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Verbraucherschutzämter  Ihres zuständigen Bezirksamtes.

Bezirksamt Hamburg-Mitte:Telefon  4 28 54-4673
Bezirksamt Altona   :Telefon  4 28 11-6032
Bezirksamt Eimsbüttel  :Telefon  4 28 01-3367
Bezirksamt Hamburg-Nord:Telefon  4 28 04-6351
Bezirksamt Wandsbek:Telefon  4 28 81-3163
Bezirksamt Bergedorf  :Telefon  4 28 91-4231
Bezirksamt Harburg  :Telefon  4 28 71-2511

Diese sind auch Ansprechpartner beim Auftreten von Auffälligkeiten im Boden bzw. im geförderten Wasser, wie Verfärbung oder  Geruch.

Bei Hinweisen auf eine Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen ist der Bau bzw. Betrieb eines Gartenberegnungsbrunnens nicht zulässig!

Entsprechend der Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO) vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die Klärung des Kampfmittelverdachtes verantwortlich.

Informationen darüber, ob es sich bei Ihrem Grundstück um eine Verdachtsfläche im Sinne der Kampfmittelverordnung handelt, erhalten Sie in einer kostenpflichtigen Anfrage (mit Anschreiben und Katasterauszug) an den Kampfmittelräumdienst (Behörde für Inneres, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV), Tel.: 42851 - 4625). 

Was für ein Brunnen kommt für meinen Garten in Frage?

Je nach erforderlicher Tiefe wird entweder ein Rammfilterbrunnen oder ein Bohrbrunnen erstellt.

Rammfilterbrunnen

Bohrbrunnen

Darstellung eines Rammfilterbrunnens Rammfilterbrunnen

(unbekannt)

Darstellung eines Bohrbrunnens Bohrbrunnen

(BSU)

Aus welcher Tiefe kann Grundwasser gefördert werden?

max. 7 m unter Gelände, wegen der begrenzten Förderhöhe selbstansaugender PumpenBeliebig, da Unterwasser- motorpumpen (U-Pumpen) eingesetzt werden können

Ist ein  Selbstbau des Brunnens möglich?

Ja, Materialien zum Bau eines Rammfilterbrunnens erhält man in gut sortierten Baumärkten oder per Bestellung über das Internet. Einfacher und sicherer ist es jedoch, wenn man den Rammfilterbrunnen von einem Brunnenbaubetrieb errichten lässt.

Nein, zum Bau eines Bohrbrunnens sind spezielle Bohrgeräte und Kenntnisse erforderlich. Brunnenbaubetriebe findet man in den Gelben Seiten oder  einem  Brunnenbauerverzeichnis im Internet.

Was ist beim Brunnenbau zu beachten?

Der Filter sollte nicht direkt in das Erdreich getrieben werden; es wird deshalb empfohlen, bis  zum Grundwasserspiegel vorzubohren!

Bei Pumpbetrieb sinkt der Grundwasserstand, daher sollte sich der Filterrohrbereich so tief wie möglich unter dem Grundwasserspiegel befinden, um ein Eindringen von Bodenluft während der Förderung zu verhindern. Jahreszeitliche Schwankungen des Grundwasserstandes sind bei der Bohrtiefenkalkulation zu beachten!

Sollte sich der Grundwasserleiter, in den das Filterrohr platziert wird, unterhalb einer wasser-undurchlässigen Schicht (Lehm, Ton, Mergel u.ä.) befinden, so ist in diesem Bereich eine Tonsperre aus speziellen Materialien einzubringen, um die Funktion der Grundwasser schützenden Deckschichten zu erhalten. Für diesen Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Brunnenbauunternehmens mit Zertifizierung nach DVGW-Merkblatt W 120. Das Unternehmen sollte die Ergiebigkeit des Brunnens durch einen Pumpversuch nachweisen.

Was für eine Pumpe kann eingebaut werden?

Handschwengelpumpen sind die bekanntesten und kostengünstigsten Pumpen bei geringem Wasserbedarf.
Alternativ werden selbstansaugende Pumpen eingesetzt.  Beide Pumpen können das Wasser aus maximal 7 Metern Tiefe  zutage fördern.

Am besten  sind Unterwassermotorpumpen aus Edelstahl geeignet. Die Brunnenpumpe sollte oberhalb des Filterrohrbereiches eingebaut werden und stets eine ausreichende Wasserüberdeckung haben.  (bei Pumpbetrieb sinkt der Wasserspiegel!)

Kann das Wasser aus dem Gartenbrunnen getrunken werden?

Grundwasser aus dem Gartenbrunnen darf nicht ohne Weiteres als Trinkwasser verwendet werden. Wenn Sie Ihren Brunnen für Trinkwasserzwecke nutzen wollen, müssen Sie die notwendige Freigabe beim Verbraucherschutzamt Ihres zuständigen Bezirksamtes beantragen. Keinesfalls dürfen Sie den  Brunnen mit Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation verbinden, da die Gefahr der Verkeimung im Trinkwassernetz der Hamburger Wasserwerke besteht)

  

Checkliste

Frage

Informationen bei:

Was ist zu tun?

In welcher Tiefe gibt es Grundwasser? 

Müssen Lehm- oder  Mergel- schichten durchbohrt werden?

BSU, Geologisches Landesamt          
Tel.: 428.45-2602

Sofern keine ausreichenden Informationen über den Standort vorliegen, muss eine Aufschlussbohrung durchgeführt werden.

Befindet sich mein Grundstück im Wasserschutzgebiet  (WSG)?

BSU, Wasserwirtschaft,
Tel: 428.45-3344 www.hamburg.de/wasserschutz-gebiete

Wenn ja, Ausfüllen des Antragsformulares zur wasserrechtlichen Befreiung, Beifügen der Anlagen (kostenpflichtig)

Wird der Brunnen in einem Kleingarten oder einem saisonal genutzten Grundstück gebaut?

BSU, Wasserwirtschaft,
Tel: 428.45-3491

Wenn ja, Ausfüllen des Antragsformulares zur wasserrechtlichen Erlaubnis, Beifügen der Anlagen (kostenpflichtig)

Liegt das Grundstück auf oder im Einflussbereich von Altlasten oder Grundwasser- verunreinigungen?

Verbraucherschutzamt des jeweils zuständigen Bezirksamtes

Wenn ja: Der  Brunnenbau ist unzulässig!

Handelt es sich bei meinem Grundstück um eine Blindgänger- oder Munitionsverdachtsfläche?

Behörde für Inneres, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV),          Tel.: 42851-4625

Wenn ja, Beauftragung eines geeigneten Unternehmens zur Sondierung und/oder Freilegung des Verdachtsobjektes

Wie und wo muss ich die Brunnenbohrung anzeigen?

BSU, Wasserwirtschaft,
Tel: 428.45-3491

Ausfüllen des Vordruckes, Beifügen eines Lageplanes M 1:1.000 oder
M 1:5.000

Wo bekomme ich Materialien für einen Rammfilterbrunnen?

Baumarkt, Internetversand

Gute Vorplanung

Wer baut mir einen Bohrbrunnen?

Was kostet das?

Branchenbuch, Internetrecherche, Handwerkskammer

Angebote von Brunnenbaubetrieben einholen. Zertifikat W 120 empfohlen.

Wo erhält man weitere Informationen zum Bau von Bohrbrunnen?

BSU, Wasserwirtschaft,
Tel: 428.45-3491

Merkblätter zur Qualitätssicherung im Brunnenbau (Merkblatt 10)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Wolfgang Neubauer Raum 2.063 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-3491 040 42845-2482 Wolfgang.Neubauer@bsu.hamburg.de