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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Gebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung

Hamburg setzt zurzeit in 51 Gebieten, in denen eine städtebauliche und soziale Stabilisierung erforderlich ist, das Instrumentarium der Städtebauförderung ein.

Teaserbild-RISE Gebiete

(BSU)

An 38 Fördergebieten beteiligt sich der Bund nach Maßgabe seiner jeweiligen Programmatik. Hierzu gehören die seit den 70er Jahren stetig weiterentwickelten Bund-Länder-Programme: Sanierung und Entwicklung (SAN), Stadtumbau West (STU), Städtebaulicher Denkmalschutz West (SDe), Soziale Stadt (SoS), Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) sowie landeseigene Hamburger Programme - darunter das Programm Aktive Stadtteilentwicklung von 2005-2008 (Hamburg).

In der übergreifenden Strategie des Rahmenprogramms RISE werden diese insbesondere ab dem Jahre 2000 weiter ausdifferenzierten Teilprogramme der Städtebauförderung wieder gebündelt und in ihrer Wirkung für die Quartiersentwicklung und den sozialen Zusammenhalt der Stadt verstärkt.

Gleichzeitig ist das Rahmenprogramm in besonderer Weise dem Anspruch auf zeitliche Befristung geförderter Gebietsentwicklung (Hauptförderphase) mit anschließender Nachsorgephase (bei degressivem Mitteleinsatz) bis zur Verstetigung in selbsttragende Prozesse verpflichtet.

Weitere Informationen im Internet

Die angestoßenen und geförderten Gebietsentwicklungsprozesse der Städtebauförderung sollen zu einer nachhaltigen Verbesserung führen: des Zusammenhalts der Stadt, der Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren und der Entwicklungsmöglichkeiten für die dort lebenden Menschen.