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Gebühren

Allgemeine Gebühreninformation vom LBV für Ausnahmen und Genehmigungen.

Gebühren
Stempel

(© Bild im Bild Studio - www.fotolia.de)

Die nachfolgende Übersicht dient der allgemeinen Information. Wir bieten hier in übersichtlicher Form einen Auszug aus der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung zu erwartender Gebühren bei Erteilung einer Genehmigung.

Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

Auflistung von Grundgebühren

Zu bedenken ist, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen zwischen den Beträgen richten sich nach Art und Umfang des Aufwandes bei der Bewertung für die im Einzelfall zu erteilende Genehmigung sowie bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand.

Bitte beachten Sie, dass gemäß §11 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) bereits mit der Antragstellung eine Gebührenschuld entsteht. Das heißt, dass immer eine Gebührenzahlung fällig wird, unabhänigig ob der Antrag positiv oder negativ entschieden wird.

Allgemeiner Gebührenrahmen für Ausnahmen und Genehmigungen

Sonntagsfahrgenehmigung25,30 bis 264,00 Euro

Ausnahme von den
Halt- und Parkvorschriften

147,00 bis 350,00 Euro

Befahren von Fußgängerzonen

110,00 bis 350,00 Euro

Befahren des Elbtunnel
im Zuge der A 7mit gefährlichen Gütern

147,00 bis 350,00 Euro

Befreiung von der Gurtanlegepflicht
(gebührenfrei bis ...)

17,00 Euro

Großraum- und Schwertransport
innerhalb Hamburg

39,00 bis 281,00 Euro

Großraum- und Schwertransport über
das Hamburger Stadtgebiet hinaus

ab 49,00 Euro

Erlaubnis für eine überregionale
Sportliche Veranstaltung

44,00 bis 220,00 Euro

Ausnahme für Importfahrzeug

ab 20,50 Euro
Ausnahme für Schwertransportfahrzeug

ab 74,10 Euro

Befreiung von der Zulassungspflicht

ab 51,10 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr

Änderung und Irrtum vorbehalten

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