Gebühren
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Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Auflistung von Grundgebühren
Zu bedenken ist, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen zwischen den Beträgen richten sich nach Art und Umfang des Aufwandes bei der Bewertung für die im Einzelfall zu erteilende Genehmigung sowie bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand.
Bitte beachten Sie, dass gemäß §11 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) bereits mit der Antragstellung eine Gebührenschuld entsteht. Das heißt, dass immer eine Gebührenzahlung fällig wird, unabhänigig ob der Antrag positiv oder negativ entschieden wird.
Allgemeiner Gebührenrahmen für Ausnahmen und Genehmigungen | |
| Sonntagsfahrgenehmigung | 25,30 bis 264,00 Euro |
Ausnahme von den | 147,00 bis 350,00 Euro |
Befahren von Fußgängerzonen | 110,00 bis 350,00 Euro |
Befahren des Elbtunnel | 147,00 bis 350,00 Euro |
Befreiung von der Gurtanlegepflicht | 17,00 Euro |
Großraum- und Schwertransport | 39,00 bis 281,00 Euro |
Großraum- und Schwertransport über | ab 49,00 Euro |
Erlaubnis für eine überregionale | 44,00 bis 220,00 Euro |
Ausnahme für Importfahrzeug | ab 20,50 Euro |
| Ausnahme für Schwertransportfahrzeug | ab 74,10 Euro |
Befreiung von der Zulassungspflicht | ab 51,10 Euro |
Alle Angaben ohne Gewähr
Änderung und Irrtum vorbehalten
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