Zunächst regelt die Norddeutsche Bauabfallvereinbarung die Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Bauabfällen in Hamburg, anschließend sind die "Technischen Hinweise" anzuwenden. (PDF, 94,7 KB) Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft