Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz
DOWNLOADS:
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» Leasing-Objektgesellschaften (DOCX):
Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. -
» Geldwäscheprävention (PDF):
Flyer mit Informationen für Unternehmer. -
» Geldwäschebeauftragter (PDF):
Flyer mit Informationen für Finanzunternehmen und Güterhändler. -
» IHK Stuttgart:
Ausführliche Informationen zum Geldwäschegesetz.
Das Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) legt deshalb bestimmten Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten auf.
Diese Pflichten gelten nicht nur in der Finanzbranche, sondern etwa auch bei Immobilienmaklern, Versicherungsvermittlern und allen, die gewerblich mit Gütern handeln. So soll verhindert werden, dass Unternehmen für kriminelle Aktivitäten im Rahmen der Geldwäsche missbraucht werden.
Seit dem 1. März 2012 gelten für Finanzunternehmen und Güterhändler neue Vorschriften im Hinblick auf die Verpflichtung, im Unternehmen einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Geldwäschebeauftragter" im Download-Bereich.
WEITERE INFORMATIONEN
Juris Bundesrechtsportal
Geldwäschegesetz im Internet – auch zum Herunterladen (PDF-Download).
Ansprechpartner:
Steuern + Recht
Services für Unternehmer: von der elektronischen Steuermeldung über Rechtsgrundlagen bis hin zu Ratgebern bei diversen Rechtsfragen. »

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