Anzeige von Bohrungen
Zur Anzeige von Bohrungen bis zu einer Bohrtiefe von 100 m gemäß § 4 des Lagerstättengesetzes können Sie in der Freien und Hansestadt Hamburg das hier zum Download angebotene Formular nutzen.
- Formblatt Bohranzeige (pdf, 15,60 KB)
Bohrungen mit einer Bohrstrecke von mehr als 100 m sind bei der für Hamburg zuständigen Bergbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuzeigen. Ist das der Fall, folgen Sie bitte diesem link.
Gemäß §§ 3 und 5 des Lagerstättengesetzes sind darüber hinaus auch die Befunde von Bohrungen, geophysikalischen Messungen und sonstigen Aufschlussergebnissen dem Geologischen Landesamt mitzuteilen. Bitte beachten Sie hierzu das zum Download verfügbare Merkblatt bzw. setzen Sie sich mit uns über die geeignete Form der Übermittlung in Verbindung.

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