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Hamburger Praxis Geschichtliche Entwicklung

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Zur Entwicklung einer Hamburger Praxis in Sorge- und Umgangsverfahren

Erziehungsberatung

Geschichtliche Entwicklung

Reformziel: Stärkere Orientierung am Kindeswohl

Mit der am 1. September 2009 erfolgten Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wurden zahlreiche Regelungen eingeführt, die gegenüber dem bisher geltenden Recht eine noch näher am Kindeswohl orientierte Verfahrensführung gewährleisten sollen. 

Zentrale Elemente sind dabei das an das sogenannte Cochemer Modell angelehnte Vorrang- und Beschleunigungsgebot (Paragraf 155 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) sowie der Grundsatz einer gerichtlichen Einwirkung auf das Einvernehmen aller Beteiligten in Kindschaftssachen (Paragraf  156 FamFG).

Umsetzung in Hamburg

Im Herbst 2009 haben sich in Hamburg Vertreterinnen und Vertreter aller Berufsgruppen, die an den familiengerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren beteiligt sind, getroffen, um eine an Kindeswohl und Konfliktschlichtung orientierte Zusammenarbeit im familiengerichtlichen Verfahren zu erarbeiten. Dabei waren für die Beteiligten folgende Fragen handlungsleitend:

  • Wie könnte in Hamburg ein praktikabler Weg aussehen, um das Beschleunigungsgebot gemäß § 155 FamFG sowie ein Hinwirken auf einvernehmliche Lösungen gemäß § 156 FamFG umzusetzen?
  • Wie können nachhaltige Lösungen in den Verfahren erarbeitet und umgesetzt werden?
  • Wie können Eltern und Kinder entlastet werden?
  • Welche Rolle haben die einzelnen an dem Verfahren beteiligten Berufsgruppen?

Der sich hieraus ergebende Prozess ist zum Grundstein für einen koordinierenden interdisziplinären Arbeitskreis geworden. In dem Arbeitskreis haben Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sachverständige sowie Behördenvertreterinnen und -vertreter mit wechselnder Beteiligung mitgewirkt. Der Arbeitskreis war und ist für alle Berufsgruppen offen. Bisher hat der Arbeitskreis vier Großveranstaltungen durchgeführt.

Fachveranstaltungen


September 2017
Am 11. September 2017 fand ein Fachtag zum Thema: „Kinderschutz – gemeinsame Verantwortung“ statt. Im Rahmen dieses Fachtages hielt der fachliche Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Dr. Thomas Meysen, einen die weitere fachliche Diskussion bereichernden Vortrag zum Thema „Professioneller Kinderschutz - Zusammenarbeit, Kontrolle, Konkurrenz?“

Anschließend behandelten die Teilnehmer in verschiedenen Workshops, deren Arbeitsergebnisse durch das Anklicken des jeweiligen Workshoptitels aufgerufen werden können, folgende für die Weiterentwicklung der Hamburger Praxis bedeutsame Themenkomplexe:

Weitere Informationen finden Sie im Einladungs-Faltblatt (PDF, 170 KB) zur Veranstaltung.

Februar 2012
Schließlich war den Beteiligten wichtig, Kriterien zu erarbeiten, so dass die im Termin getroffenen Vereinbarungen oder Entscheidungen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Die Ergebnisse wurden im interdisziplinären Arbeitskreis zusammen getragen, bearbeitet und auf einer dritten Fachtagung am 24. Februar 2012 vorgestellt und diskutiert (Faltblatt; PDF, 170 KB).

Der von den Beteiligten entwickelte Leitfaden „Hamburger Praxis“ steht seit November 2012 allen Richterinnen und Richtern in Hamburg zur Verfügung. Der Leitfaden kann mit der Ladung zum Termin und/oder der Zusendung des verfahrenseinleitenden Antrags an die Beteiligten versandt werden. 

Auch in den übrigen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen sind die Ergebnisse bekannt gemacht worden.

September 2010
In einem zweiten Schritt wurden deshalb am 10. September 2010 Vertreterinnen und Vertreter aller an Sorge- und Umgangsverfahren beteiligten Berufsgruppen zu einer weiteren Veranstaltung eingeladen. Themen waren die einzelnen Verfahrensschritte in Sorge- und Umgangsverfahren sowie die Rollen der an den Verfahren beteiligten Professionen (Faltblatt; PDF 620 KB). Im Ergebnis wurde deutlich, wie wichtig ein Hinwirken auf eine einvernehmliche Lösung bereits vor Antragstellung ist. Ferner entstand die Idee, einen sogenannten „Musterantrag“ sowie einen „Leitfaden“ für die betreffenden familiengerichtlichen Verfahren zu erstellen.

Januar 2010
Am 28. Januar 2010 wurden in einem ersten Schritt vom Arbeitskreis Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Berufsgruppen aus anderen Großstädten eingeladen, damit diese über ihre Praxiserfahrungen berichten. Im Anschluss wurde im Rahmen einer breiten Diskussion erörtert, welche Form eine „Hamburger Praxis“ annehmen könnte (Faltblatt; PDF 325 KB). Von besonderer Bedeutung war dabei, eine möglichst umfangreiche Beteiligung der insgesamt sieben Amtsgerichte, acht Jugendämter, mitsamt den ihnen in diesem Sachgebiet verbundenen jeweiligen Freien Träger, einer Vielzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Verfahrensbeiständen sowie Sachverständigen zu erreichen.

Ausblick

Die Amtsgerichte stehen in familiengerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren in einem regelmäßigen Austausch mit den jeweils zuständigen Jugendämtern und Freien Trägern. In der Regel nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Freien Träger bereits an dem ersten familiengerichtlichen Termin im beschleunigten Verfahren teil. 

Darüber hinaus besteht ein Austausch zwischen den Gerichten und Verfahrensbeiständen. Der Verfahrensbeistand wird häufig schon vor dem ersten Termin bestellt und hat bereits vor dem ersten familiengerichtlichen Termin mit dem Kind gesprochen. Anwaltliche Schriftsätze haben bereits an Schärfe verloren.

Für die Zukunft wünschen sich die Beteiligten der Hamburger Praxis stetigen Austausch zu folgenden Themen:

  • Verständnis für die jeweilige Arbeitsweise der an den Verfahren beteiligten Berufsgruppen,
  • Verkürzung der Dauer der Verfahren,
  • Deeskalation in den Verhandlungen,
  • Nachhaltige Lösungen zum Wohl des Kindes.

Ferner beschäftigen sich die Beteiligten der Hamburger Praxis mit Gesetzesänderungen und allen anderen Themen, die in Sorge- und Umgangsverfahren von Bedeutung sind. Der interdisziplinäre Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen und steht Mitgliedern aller an den Sorge- und Umgangsverfahren beteiligten Berufsgruppen offen. Er hat eine Übersicht (PDF, 385 KB) der interdisziplinären Kooperationen der Familiengerichte mit Einrichtungen der Jugendhilfe und weiteren am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Akteuren erstellt. 

Informationen und Kontakt

Weiterführende Hinweise  finden Sie auf diesen Seiten: 

Eine Kontaktaufnahme ist über das Postfach hamburgerpraxis@soziales.hamburg.de möglich.

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