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Senatskanzlei Senatskanzlei

Gesetzgebung

Auf dieser Seite können Sie die wichtigsten Ergebnisse der Bundesratssitzungen und Informationen über das Hamburger Abstimmungsverhalten herunterladen (siehe "Download" am Seitenende). Zuvor kurz zu den wichtigsten Aufgaben:

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und wird durch die Länderregierungen gebildet - Hamburg wird durch die Mitglieder des Senats vertreten und verfügt über drei Stimmen. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Durch den Bundesrat sind die Länder, so auch die Freie und Hansestadt Hamburg, unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt, wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein und vertreten im Gesetzgebungsverfahren ihre Interessen.

Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften in den Bereich der Länder hinein. Der weit überwiegende Teil der Gesetze wird vom Deutschen Bundestag und damit vom Bund beschlossen. Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung gehört, an den Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie an den Sitzungen der fraktionellen Arbeitsgruppen des Deutschen Bundestages teilzunehmen. Sie stehen in Verbindung zu den Bundestagsabgeordneten aus Hamburg.

Mit zunehmender europäischer Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union an Bedeutung. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben.