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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gesundheit und Straßenverkehrslärm

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert hier über gesundheitliche Auswirkungen von Straßenverkehrslärm. Dies betrifft besonders Menschen, die an lauten Straßen wohnen.

Wann ist Lärm Lärm?

Lärm ist unerwünschter Schall, den wir als störendes Geräusch wahrnehmen. Wann empfindet ein Mensch ein Geräusch als Lärm und wann als angenehmes Hörvergnügen? Dies hängt damit zusammen, welche Erinnerungen ich mit dem Geräusch verbinde. Löst es unangenehme oder angenehme Gefühle aus? Welche Einstellung habe ich zu dem Geräusch? Wie laut ist es? Die Lautstärke allein ist nicht immer ein Kriterium: viele Menschen hören Musik gern lauter. Bei Meeresrauschen reagiert ein Mensch anders als bei einem gleich lauten Straßenverkehrsgeräusch. Wichtig ist also auch der Informationsgehalt eines Geräusches. 

Was ist Umweltlärm?

Umweltlärm kann zum Beispiel Straßen- oder  Schienenverkehrslärm sein sowie Fluglärm, Lärm von Gewerbebetriebe oder Arbeiten im Freien. Er kann von Häfen stammen oder Vergnügungsparks, Freizeitveranstaltungen, Nachbarn oder auch von Krähen. 

Wie viele Menschen fühlen sich durch Lärm gestört?

Nach einer repräsentativen Befragung des Umweltbundesamtes 2004 fühlen sich in Deutschland 75 % der Bevölkerung durch Lärm belästigt. An 1. Stelle steht der Lärm durch Straßenverkehr - 60% der Bevölkerung fühlen sich dadurch beeinträchtigt. Rund 40% fühlen sich durch Nachbarn gestört. An 2. Stelle der verkehrsbedingten Belästigungen rangiert der Flugverkehr, durch den sich 32% der Bevölkerung belästigt fühlen. Etwa 20% der Bevölkerung wird von Schienenverkehrslärm belästigt.  

Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann Lärm haben? Was ist für die Gesundheit wichtiger, Ruhe am Tag oder Ruhe in der Nacht?

Lärm wirkt am Gehör und außerhalb des Gehörs. Lärm kann das Gehör beeinträchtigen und schädigen oder auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verringern und krank machen. Er kann das Nervensystem negativ beeinflussen. Lärm kann den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefinden, die Kommunikation, das Arbeitsvermögen stören und psychische Beeinträchtigungen auslösen. Es kommt darauf an, wie laut Lärm ist, wie lange ein Mensch dem ausgesetzt ist und welche Einstellung er zu Lärm hat. Das Risiko für Krankheiten des Herz-Kreislauf-, des Magen-Darm- und des Immunsystems kann steigen. Bei langer Wohndauer an verkehrsreichen, lauten Straßen ist das Risiko, an Bluthochdruck zu leiden oder einen Herzinfarkt zu bekommen, höher als in ruhigen Wohngegenden. Wie eine Studie kürzlich feststellte, erhöht eine ständige Lärmbelastung durch Straßenverkehr tagsüber von 65 Dezibel dB(A) und mehr am Wohnort das Herzinfarktrisiko.

Lärm ruft unspezifische Stressreaktionen hervor, die tags und nachts etwas unterschiedlich sind. Wache Menschen reagieren auf Lärmbelastung mit vermehrter Ausschüttung von Stresshormonen. Im Schlaf führt schon eine geringere Lärmbelastung als tags zu mehr Stresshormonen. Der Körper verarbeitet Lärm auch nachts, wenn man schläft und ihn nicht bewusst wahrnimmt. Eine nächtliche Lärmbelastung kann - ob direkt oder indirekt durch gestörten Schlaf - für die Entwicklung von Bluthochdruck mitverantwortlich sein und gilt als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO fand heraus: Menschen, die unter lärmbedingten Schlafstörungen leiden, tragen ein höheres Risiko für Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Migräne. 

Gewöhnt man sich an Straßenverkehrslärm?

Manche Anwohner an lauten Straßen scheinen sich mit dem Lärm abgefunden zu haben und fühlen sich nicht gestört. Das Ohr verarbeitet aber permanent die Geräuschinformation und gibt sie an das Gehirn weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Mensch den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht, ob er sich dadurch gestört fühlt oder nicht. Als Folge davon reagiert unser Nervensystem immer auf Lärm. Bei Straßenverkehrslärm sind wir auf die Reaktion „Achtung“ eingestellt. Straßenverkehrslärm aktiviert deswegen unser Nervensystem stärker als zum Beispiel Meeresrauschen.  

Gibt es Untersuchungen zu gesundheitlichen Wirkung von Straßenverkehrslärm?

Ja. Ab einem Tagespegel von etwas 60 db (A) kommt es zu einem kontinuierlichen Anstieg des Herzinfaktrisikos. In Studien finden sich ab einem Tagespegel von 65 db (A) vergleichsweise konsistent erhöhte Risiken. Ab diesem Schallpegel sind daher aus gesundheitlicher Sicht Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine Grenze für Belästigung – sofern es sie gibt - liegt nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO 2000) mit etwa 55 dB(A) niedriger.  

Bei welchen Lärmpegeln muss ich nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen und welche Richtwerte empfehlen die Gesundheitsminister?

Schlafen ohne Störungen können die meisten Menschen, wenn es im Schlafzimmer unter 30 dB(A) bleibt und einzelne Geräusche leiser als 45 dB(A) sind. Ist es tags draußen lauter als 55 dB(A), ist zunehmend mit Beeinträchtigungen zu rechnen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt als Richtwert für den vorbeugenden Gesundheitsschutz im Freien in Wohngebieten einen Mittelungspegel Linkbox von höchstens 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts und in Wohn- und Schlafräumen innen höchstens 35 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer hält in allgemeinen Wohngebieten im Außen –und Hausnahbereich einen Verkehrslärmpegel von höchstens 55 dB(A) (Mittelungspegel tags) und 45 dB(A) (Mittelungspegel nachts), in Aufenthaltsräumen des Hausinnenbereiches von höchstens 35 dB(A) (Mittelungspegel tags) und 30 dB(A) (Mittelungspegel nachts) für tolerabel (67. Gesundheitsministerkonferenz, 1994). Die Gesundheitsministerkonferenz begründet ihre Forderung mit den Erkenntnissen zum verkehrslärmbedingten Herzinfarktrisiko.

Eine Grenze der Gesundheitsverträglichkeit ist nicht genau definiert. Sie dürfte für Innenräumen im Bereich von 25 - 30 dB(A) nachts und bei 35-40-45 dB(A) tags liegen. 

Ist aktiver Lärmschutz für meine Gesundheit wichtig?

Aktiver Lärmschutz heißt, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Zum aktiven Lärmschutz im Straßenverkehr zählen zum Beispiel lärmmindernde Maßnahmen an den Fahrzeugen selbst oder der Bau von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden, das Aufbringen von „Flüsterasphalt“ oder eine Straße einzuhausen oder tiefer zu legen. Solche Maßnahmen führen dazu, dass es leiser wird. 

Ist passiver Lärmschutz für meine Gesundheit wichtig?

Passiver Lärmschutz setzt dort an, wo der Lärm ankommt. Beispiele für passiven Lärmschutz bei Straßenverkehrslärm in Wohngebieten sind Schallschutz an Fenstern (Lärmschutzfenster), Türen, Wänden, Fassaden  oder Dächern. Wichtig ist, bei den Fenstern auch auf gute Lüftung zu achten (lüftungsfähige Schallschutzfenster). Passiver Lärmschutz ermöglicht in Innenräumen ein weitgehend ruhiges Wohnen. Passiver Lärmschutz im Außenwohnbereich (Balkon, Garten) ist nur begrenzt möglich.

Da Lärm die Gesundheit beeinträchtigen oder schädigen kann, ist es wichtig, in Ruhe zu wohnen. Es sollten alle Schlaf- und Aufenthaltsräume vor Lärm geschützt werden.  

Welchen Schutz vor Straßenverkehrslärm hat der Gesetzgeber vorgesehen?

Grundsätzlich ist der Bürger vor Lärm zu schützen. Für Neuplanungen von Straßen oder anderen Verkehrwegen gibt es Normen, die langfristig zu einer Minderung der Lärmbelastung führen sollen, wie die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV vom 12. Juni 1990). Diese Vorschrift enthält Grenzwerte für den Lärmschutz an neu gebauten beziehungsweise baulich wesentlich veränderten Straßen. Zum Schutz gegen Lärm haben aktive Lärmschutzmaßnahmen Vorrang vor passiven. Wenn aktiver Lärmschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, hat der Bürger grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten für passiven Lärmschutz. Für den Außenwohnbereich von Wohnungen kann eine Entschädigung gezahlt werden (§ 42 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)). 

Anwohner an bestehenden Straßen haben keinen Anspruch auf Lärmschutz. Die 16. BImSchV gilt hier nicht. Hier gibt es keine Grenzwerte und damit auch keinen Rechtsanspruch auf Sanierung oder Erstattungen für passiven Schallschutz, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. 

Was kann ich für meine Gesundheit tun, wenn ich an einer lauten Straße wohne?

Als Eigentümer können Sie bei Ihrem Bezirk (Verbraucherschutzamt/Umweltabteilung) fragen, ob Sie Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. Als Vermieter können Sie sich bei Ihrem Vermieter erkundigen, ob und welche passiven Lärmschutzmaßnahmen in Ihrer Wohnung getroffen wurden oder vorgesehen sind. Sie können sich über Schallschutzmöglichkeiten fachkundig beraten lassen. Dafür kommen zum Beispiel öffentlich bestellte Sachverständige für Schallschutz, Architekten, Bauingenieurbüros und Bausachverständige in Frage. Straßenbaumaßnahmen, die einen Anspruch auf passiven Lärmschutz begründen, können schon ein paar Jahre zurückliegen. 

Wo bekomme ich weitere Informationen? 

Lärm in Hamburg

Akustik und Lärmschutz, Informationen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

oder bei der Suche unter http://www.hamburg.de/ nach dem Stichwort "LÄRM" 

"Tag gegen Lärm"

Seit 1995 findet der Internationale Tag gegen Lärm statt. Initiiert hat ihn der Verband der Gehörgeschädigten. Dieser Tag soll Lärm als Gesundheits- und Umweltthema ins Bewusstsein rufen. Der nächste Tag gegen Lärm findet am 25. April 2012 statt. Weitere Informationen unter http://www.tag-gegen-laerm.de/

Weitere Informationen zu Lärm finden Sie beim

Umweltbundesamt Zentraler Antwortdienst (ZAD)

Postfach 1406

06813 Dessau

Tel. 0340 / 2103-0 Fax 0340 / 2104-2285

www.umweltbundesamt.de 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. Annette Lommel Raum 0.05 Billstraße 80 a 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428372405 040 428372401 annette.lommel@bgv.hamburg.de