Gesundheit, Verbraucherschutz und Pflege
Gesundheitsregion Hamburg
Hamburg setzt sich für den Erhalt des solidarischen Versicherungssystems ein. Hamburg verfügt über eine hervorragende medizinische Versorgung, die wir weiter entwickeln wollen. Eine Spitzenstellung nimmt dabei das Universitätskrankenhaus Eppendorf ein. Wir werden unseren Anteil von 25 Prozent an den Asklepioskliniken halten und Hamburg als Sitz des Konzerns stärken.
Die Krankenhausinvestitionen werden wir auf weiterhin hohem Niveau weiterführen. Dabei wollen wir Qualitätsparameter zur Fortentwicklung der Spezialisierung der Kliniken, Verbesserung der Behandlungsqualität und Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen stärker berücksichtigen.
Wir streben die flächendeckende Versorgung mit Arztpraxen aller Ausrichtungen an und werden in der Gesundheitsberichterstattung besonders auf die Versorgungssituation der Bevölkerung eingehen.
Sicherheit in der Medizin – Patientenrechte stärken
Hamburg wird sich für mehr Sicherheit in der Medizin und eine Stärkung der Patientenrechte einsetzen. Unser Ziel ist es, mit dem Patientenrechtegesetz des Bundes vorhandene Rechte nicht nur zu bündeln, sondern sie auszubauen. Den Infektionsschutz werden wir auf höchstem Niveau den sich wandelnden Anforderungen anpassen.
Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Hamburgs Pflegeheimen
Wir streben die Einrichtung einer aufsuchenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung an und werden mit der kassenärztlichen und der kassenzahnärztlichen Vereinigung, Kranken‐/Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen ein entsprechendes Konzept entwickeln und einführen.
Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Pflege
Wir werden den Fachkräftenachwuchs in der Pflege durch die Bewerbung der Pflegeberufe ‐ vor allem in den 8., 9. und 10. Klassen der Stadtteilschulen ‐ und die Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der Altenpflege sichern. Bereits in diesem Jahr soll mit der Ausweitung der Ausbildungsplätze auf ein dem Fachkräftebedarf entsprechendes Niveau begonnen werden. Auch die Weiterqualifizierung von Assistenzkräften und die Umschulung von geeigneten Arbeitssuchenden werden wir angehen. Der Senat wird die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres sicherstellen.
Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
Das freiwillige Engagement für Demenzkranke und andere Pflegebedürftige werden wir ausbauen ‐ nicht zuletzt, um ihre Angehörigen zu entlasten.
Neukonzeption des bezirklichen Beratungsangebotes in der Pflege
In allen Bezirken halten wir ein transparentes und leistungsfähiges Beratungs‐ und Unterstützungsangebots zu Fragen der Pflege vor.
Rechtsverordnungen im Pflegebereich
Die Rechtsverordnung zum Hamburger Wohn‐ und Betreuungsqualitätsgesetz soll zügig erarbeitet werden. Der Senat wird hierbei keine Abstriche an der Qualifikation der Fachkräfte vornehmen.
Wir werden auch für mehr Transparenz der Anbieter sorgen.
Handlungsplan für ein generationenfreundliches Hamburg
Der Senat wird gemeinsam mit den Beteiligten einen Handlungsplan für ein generationenfreundliches Hamburg aufstellen.
Das Neubauprogramm von 6000 Wohnungen im Jahr wird die Wohnbedarfe von Seniorinnen und Senioren berücksichtigen, um Selbständigkeit im Alter zu fördern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Flächendeckendes Klinisches Krebsregister in Hamburg
Der Senat wird ein Klinisches Krebsregister zur Verbesserung der Versorgung krebskranker Menschen einführen.
Drogen‐ und Suchthilfesystem
Das differenzierte Drogen‐ und Suchthilfesystem werden wir weiterentwickeln. In der Prävention legen wir ein besonderes Augenmerk auf Kinder‐ und Jugendliche. Der Senat wird einen Suchthilfebericht vorlegen.
Therapieunterbringungsgesetz
Die durch neue Gerichtsurteile formulierten Vorgaben werden wir einhalten und streben in diesem Rahmen eine Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern an.
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Die Verbraucherkompetenz und Verbraucherinformation im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wollen wir verbessern – insbesondere durch geeignete Gesetzesinitiativen (zum Beispiel gegen unlautere Telefonwerbung und gegen die Benachteiligung von Anlegern und Bankkunden), sofern erforderlich auch auf europäischer Ebene. Die Kooperation mit der Verbraucherzentrale und den Wirtschaftsverbänden wird weiter intensiviert.
Tierschutz
Wir streben eine Novellierung des Tierschutzes an, mit der eine Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage ohne aufschiebende Wirkung zugelassen wird. Ein Gesetz über gefährliche Tiere wird die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten verbieten.
Arbeitsprogramm des Senats
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