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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Jährlich besteht in der Freien und Hansestadt Hamburg für rund 750 Interessierte die Möglichkeit eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu absolvieren.

 

AOK-Bilderdienst Verbandwechsel (Bild: AOK-Mediendienst)

Die  Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt. Die Abschlussprüfungen werden von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz überwacht. Dies sichert die Qualität der Ausbildung und dient dem Patientenschutz.

Aktuelles: 

Der Internationale Tag der Pflegenden, der  in jedem Jahr am 12. Mai zu Ehren der Pionierin der modernen Krankenpflege Florence Nightingale begangen wird, war für die fünf im „Norddeutschen Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ)“ zusammengeschlossenen  Bundesländer der passende Starttermin für eine gemeinsame Werbekampagne für die Pflegeberufe.

Mit Plakaten, Anzeigen und einer Internetseite möchten wir bei Jugendlichen in der Berufsorientierungsphase das Interesse für die Pflegeberufe wecken. Pflegeberufe haben viel zu bieten: Sie sind  abwechslungsreich und krisensicher, mit vielfältigen  Schwerpunktsetzungen bieten sie Entwicklungsmöglichkeiten über spezielle Fachweiterbildungen bis zum Studium und  in Führungspositionen.

 

Zeig deine Pflegestärke

(NDZ und deren beteiligte Mitgliedsländer)



Die Internetseite zur Werbekampagne lautet: www.zeig-deine-pflegestaerken.de. Hier sind weitere Informationen über die Pflegeberufe und eine Lehrstellenbörse zu finden. Diese beinhaltet neben freien Ausbildungsplätzen auch Studienangebote, Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr sowie Praktika in der Pflege. Ergänzt wird die Seite mit einem Computerspiel, das erste Einblicke in die Pflege gibt und neugierig machen soll.

Berufsbild

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen pflegen und versorgen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen. Sie führen eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren Patientendaten.

Immer wichtiger wird die Beratung, Anleitung und Unterstützung kranker Menschen und Ihrer Angehörigen sowie die Themen Gesundheitsförderung, palliative Pflege und Rehabilitation.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Darüber hinaus sind sie aber auch in Altenheimen, Hospizen, Wohnheimen für behinderte Menschen sowie in Einrichtungen der Kurzzeitpflege beschäftigt. Ein weiteres, immer wichtigeres Tätigkeitsfeld ist die ambulante Pflege.

Neue Berufsordnung
Der 3. Oktober 2009 war für die professionell Pflegenden in Hamburg ein wichtiges Datum: An diesem Tag trat die Hamburger Pflegefachkräfte-Berufsordnung in Kraft.

In ihr sind unter anderem grundlegende Aussagen zum Berufsbild, zu den Berufsaufgaben und -pflichten sowie zur Kompetenzerhaltung verankert. Die Berufsordnung soll sowohl zur Qualitätssicherung in der pflegerischen Versorgung beitragen als auch die  Berufsgruppe der Pflegenden innerhalb des Gesundheitssystems stärken.

Die Broschüre (PDF, 350 KB)  mit dem Text der Berufsordnung kann zugleich als Fortbildungspass genutzt werden, in dem absolvierte Fortbildungen in übersichtlicher Form dokumentiert werden können.

Zugangsvoraussetzungen

Sie finden unten die Adressen der Hamburger Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeschulen. Dort können Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben, wenn Sie diese Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Beruf,
  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung,
  • den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Ausbildungsstätten

Einen Flyer mit den Adressen aller Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeschulen können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.

Ausbildungsdauer und -inhalte

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wird nach bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften durchgeführt.

Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege- und Gesundheitswissenschaften, pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin, der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie aus Recht, Politik und Wirtschaft werden in mindestens 2.100 theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden vermittelt.

Mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung verteilen sich auf die vielfältigen stationären und ambulanten Arbeitsbereiche der Pflege, wie zum Beispiel in der Inneren Medizin, in der Chirurgie, der (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie, im Hospiz, in Rehabilitations- und Beratungseinrichtungen.

Abschlussprüfung

Die staatliche Abschlussprüfung beginnt ungefähr drei Monate vor dem Ende der Ausbildung. Sie besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über die Gesundheits- und Krankenpflegeschule beim Amt für Gesundheit / Referat Fachberufe im Gesundheitswesen.

Die Behörde benötigt eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Passes, bei Namensänderung auch die betreffende Urkunde (in der Regel die Heiratsurkunde), um Sie zur Prüfung zulassen zu können. Die Schule leitet diese Unterlagen an die Behörde weiter.

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin"/"Gesundheits- und Krankenpfleger" berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Die meisten Arbeitgeber werden von Ihnen die Vorlage der Urkunde verlangen.

Sie wird erteilt, wenn die Abschlussprüfung bestanden und die Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung nachgewiesen ist. Näheres erfahren Sie aus dem Merkblatt, das Sie sich von dieser Seite herunterladen können.

Sie haben Ihre Erlaubnisurkunde oder das Zeugnis über die staatliche Abschlussprüfung verloren ? Dann klicken Sie hier...

Anerkennung einer ausländischen (Kinder-) Krankenpflegeausbildung

Wollen Sie Ihr im Ausland erworbenes (Kinder-)Krankenpflegediplom anerkennen lassen ? Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Downloads und Kontakt

Nähere Auskünfte werden Ihnen gern  unter der unten stehenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erteilt.

Die vollständige Adresse finden Sie hier...

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat Fachberufe im Gesundheitswesen Lisa Schlaack Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Hebammen, Altenpflege Raum 0.07 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3780 040 4273-10108 lisa.schlaack@bgv.hamburg.de