•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern

Ergebnisse einer Erhebung in Kinderarztpraxen

In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzte (BVKJ), Landesverband Hamburg, hat die für die Gesundheit zuständige Behörde eine Erhebung zu Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern in kinderärztlichen Praxen in Hamburg durchgeführt.

Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern

(Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern)

Im Rahmen der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U7, U8, oder U9 bietet die Erhebung einen Überblick über die Häufigkeit drohender oder manifester Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen bei Kindern im Alter zwischen 2 und 5 Jahren. Bei rund zwei Dritteln der Kinder wurde dabei keine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung festgestellt.

Die Teilnahme an den Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, den U-Untersuchungen, ist ein wichtiger Schritt zur Gesundheitsvorsorge. Die Erhebung hat bestätigt: Niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte erkennen im Rahmen der U-Untersuchungen Hinweise auf Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen bei Kindern in großer Anzahl und leiten ggf. frühzeitig Behandlungs- und Fördermaßnahmen ein. Frühförderung kann drohende Entwicklungsverzögerungen unter Umständen vermeiden oder zumindest die Folgen einer Behinderung mindern. Die Förderung ist umso erfolgreicher, je frühzeitiger sie beginnt.

An der Erhebung, die 2007 durchgeführt wurde, haben sich 25 niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte beteiligt. 1.836 Kinder wurden erfasst und für jedes Kind ein Bogen ausgewertet. Jeweils ein Drittel entfiel auf die U7, die U8 und die U9. Mädchen und Jungen waren in etwa zu gleichen Anteilen vertreten. Bei 1.226 (67 Prozent) der Kinder wurde keine drohende bzw. bestehende Entwicklungsverzögerung oder Behinderung festgestellt, bei 610 Kindern (33 Prozent) hingegen schon. Jungen waren mit 62 Prozent dabei deutlich häufiger betroffen als Mädchen mit 34 Prozent.

Zum Zeitpunkt der U7 wurde für 109 Kinder eine drohende oder bestehende Entwicklungsverzögerung oder Behinderung dokumentiert. Die meisten Entwicklungsverzögerungen wurden bei den 4- bis 5-jährigen Kindern anlässlich der U8/U9 festgestellt (486 Kinder) und betreffen unterschiedliche Bereiche, z. B. Stimme und Sprechen, Gleichgewicht oder auch die soziale Entwicklung.

Die Ergebnisse der Erhebung weisen auch auf die Lücke hin, die zwischen der U7 im 2. Lebensjahr und der U8 im 4. Lebensjahr bestand. Mit Einführung der U7a im Sommer 2008 wurde diese Lücke inzwischen geschlossen und Entwicklungsverzögerungen, insbesondere im Bereich der Sprachentwicklung, können nun bereits früher festgestellt werden.

Bestellung

Der Bericht steht unten als Download zur Verfügung.

zur Startseite der Gesundheitsberichterstattung

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. Jens Jarke Billstraße 80 a 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2301 040 427948-556 jens.jarke@bgv.hamburg.de