Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Dienststellen sind auch mit Personen konfrontiert, die ihre Anliegen in aggressiver Weise vorbringen und durchsetzen wollen.
Hierbei geht es über Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen bis hin zu räuberischen Erpressungen.
Als Übergriff bzw. Gewalt ist jedes Verhalten
- verbaler,
- physischer oder
- psychischer Art
seitens einer oder eines Dritten anzusehen, das von der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter als nicht hinnehmbare Verletzung ihrer oder seiner Integrität empfunden wird und zu (institutionellen) Konsequenzen (Reaktionen) gegenüber der oder dem Dritten – z.B. Hilfeleistung durch Kolleginnen oder Kollegen, Ermahnung oder Zurechtweisung durch Vorgesetzte, Hausverbot, Ordnungsdiensteinsatz, Polizeieinsatz, Strafanzeige oder Strafantrag - geführt hat.
Um dem Thema "Gewalt am Arbeitsplatz" effektiver begegnen zu können, wurde unter der Federführung des Personalamts eine aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und verschiedener Behörden sowie der ARGE bestehende Arbeitsgruppe gebildet, die Vorgehensweisen, Tipps, Ratschläge und Handlungsempfehlungen zu dem Thema erarbeitet, bewertet und publiziert.
Hier können sich Beschäftigte und Vorgesetzte informieren. Neben einem Rundschreiben des Personalamts mit Informationen zu diesem Thema und einem Merkblatt des AMD gibt es Links auf die aktuellen Fortbildungsangebote des ZAF, sowie zu weiteren allgemeinen Informationen.

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