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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung

von den Halt- und Parkvorschriften

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu den Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften. 

In Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende

 

Sie können eine Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften beantragen, wenn Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet hat.

 

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung Info
Erläuterung zur Fahrzeugnutzung (Zweck der Fahrt)Info
Kopie FahrzeugscheinInfo
Kopie Gewerbeanmeldung / HandelregisterauszugInfo
Kopie des Mietvertrages (erste und letzte Seite), bei Eigentum Kopie des Kaufvertrages Info

                      

Gebühren

Die Gebühr beträgt 30,30 pro Jahr (unverbindliche Geb.-Information). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Tipps & Hinweise

  1. Übersendung mit der Post: Füllen Sie den Antragsvordruck direkt am Bildschirm aus und übersenden diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.

  2. Vordruck am Bildschirm ausfüllen: Zum Ausfüllen benötigen Sie den kostenlosen Reader von Adobe.

  3. Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.

  4. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch gerne telefonisch unter 428 58 - 2492 oder bei der Handelskammer Hamburg.

  5. Änderungen und Irrtum vorbehalten !

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