Ausnahmegenehmigung
von den Halt- und Parkvorschriften
In Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende
Sie können eine Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften beantragen, wenn Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet hat.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
| Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung | Info |
| Erläuterung zur Fahrzeugnutzung (Zweck der Fahrt) | Info |
| Kopie Fahrzeugschein | Info |
| Kopie Gewerbeanmeldung / Handelregisterauszug | Info |
| Kopie des Mietvertrages (erste und letzte Seite), bei Eigentum Kopie des Kaufvertrages | Info |
Gebühren
Die Gebühr beträgt 30,30 pro Jahr (unverbindliche Geb.-Information). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Tipps & Hinweise
Übersendung mit der Post: Füllen Sie den Antragsvordruck direkt am Bildschirm aus und übersenden diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.
Vordruck am Bildschirm ausfüllen: Zum Ausfüllen benötigen Sie den kostenlosen Reader von Adobe.
Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch gerne telefonisch unter 428 58 - 2492 oder bei der Handelskammer Hamburg.
Änderungen und Irrtum vorbehalten !
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