Recycling Vorbehandlungspflicht
Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und die an die Vorbehandlungsanlagen.
Zusammenstellung der Nachweise Dokumentationspflicht
Kernstück der novellierten Gewerbeabfallverordnung ist die Dokumentation der anfallenden Abfälle. Jeder Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfall ist verpflichtet eine Dokumentation jeweils pro Abfallanfallstelle zu führen. Das heißt, pro Standort oder Gewerbebetrieb, sowie bei Bau- und Abbruchabfällen pro Baumaßnahme.
Sonderfall Gemeinsame Erfassung von Kleinmengen
Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und die an die Vorbehandlungsanlagen.