Gewerbeummeldung
Gewerbeummeldungen, Bezirksamt
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Gemäß § 14 Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende folgende Veränderungen anzeigen: Betriebsverlegung innerhalb von Hamburg (gebührenpflichtig), Wechsel des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei), Ausdehnung des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei).Darüber hinaus können freiwillige (gebührenfreie) Mitteilungen gemacht werden (z.B. Namensänderungen oder Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden bzw. der Geschäftsführer; teilweise Aufgabe des Gewerbegegenstandes).Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderen eine Mitteilung, das zuständige Finanzamt, die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die jeweilige Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Zu beachten
Die Ummeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt (siehe Weitere Informationen - Downloads) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter Erforderliche Unterlagen aufgeführten Dokumente und einen Verrechnungsscheck bei einer gebührenpflichtigen Ummeldung (siehe oben) beifügen). Eine schriftliche Ummeldung wird empfohlen. Die Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen. Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeummeldung ist zu reduzierten Gebühren erhältlich. Gewerbeummeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links).
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personengesellschaften z.B. GmbH, AG, eingetragener Kaufmann) , Ggfs. Verträge (z.B. über die KG oder GmbH).
Gebühren
20 EUR (bei Betriebsverlegung, sonst gebührenfrei)
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