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Fachanweisungen und Globalrichtlinien

Was sind Fachanweisungen und Globalrichtlinien?

Mit Hilfe von Fachanweisungen und Globalrichtlinien wird die Erledigung der Verwaltungsaufgaben durch die Bezirksämter gesteuert.

Fachanweisungen dienen der zuständigen Fachbehörde dazu, die Bearbeitung von Angelegenheiten zu steuern, für die den Bezirksämtern in den maßgeblichen Rechtsvorschriften kein Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, der aufgrund von örtlichen Belangen ausgefüllt werden kann (§ 45 Bezirksverwaltungsgesetz). Gemeint sind die Fälle, in denen z.B. Wandsbeker Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen so zu behandeln sind wie die Bergedorfer.

Fachanweisungen werden vom Präses (Senatorin bzw. Senator) oder von der Staatsrätin oder dem Staatsrat der zuständigen Fachbehörde nach Zustimmung aller Bezirksamtsleitungen erlassen.

Soll dagegen eine Angelegenheit gesteuert werden, für die es

  • keine Rechtsvorschrift gibt oder
  • in denen auf Grund der maßgeblichen Rechtsvorschriften ein Entscheidungsspielraum besteht, in dem örtliche Belange Berücksichtigung finden müssen oder dürfen,

so unterstellt das Gesetz, dass diese Entscheidungsspielräume für die (zwischen den Bezirksämtern auch unterschiedliche) politische Gestaltung durch die Bezirksversammlungen genutzt werden. Zuständig für die Steuerung ist deshalb ausschließlich der Senat, Steuerungsinstrument ist die Globalrichtlinie. Der Senat ist dabei gehalten, (nur) ausfüllungsfähige und ausfüllungsbedürftige Vorgaben für die Umsetzung von politischen Zielen und Programmen zu machen, damit die Entscheidungsspielräume erhalten bleiben und örtliche Besonderheiten oder bezirkspolitische Schwerpunkte von den Bezirksversammlungen weiter berücksichtigt werden können (vgl. § 46 Bezirksverwaltungsgesetz).

Geltungsdauer

Fachanweisungen und Globalrichtlinien werden für eine bestimmte Geltungsdauer erlassen (zumeist in der jeweiligen Schlussbestimmung geregelt). Sie verlieren mit dem Tag des Außer-Kraft-Tretens ihre bindende Wirkung. In der Praxis kommen sie aber oftmals weiterhin zur Anwendung, solange keine Änderung der fachrechtlichen Bestimmungen und der maßgeblichen Interessenlagen eintritt. Sie werden dann auch nach ihrem Außer-Kraft-Treten aufgelistet.

Die einzelnen Fachanweisungen und Globalrichtlinien

Die oben dargestellte Steuerung der Bezirksämter wurde erst mit dem Bezirksverwaltungsgesetz vom 6. Juli 2006 eingeführt und ist insoweit am 1. August 2006 in Kraft getreten. Globalrichtlinien neuen Rechts, die Sie hier finden:

Die (alten) Globalrichtlinien, die auf Grund von § 6 des nunmehr außer Kraft getretenen Bezirksverwaltungsgesetzes vom 11. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 205, 206) erlassen worden sind, gelten fort, bis sie außer Kraft treten oder aufgehoben werden. Soweit sie noch in Kraft sind oder nach ihnen auch nach Außer-Kraft-Treten weiter verfahren wird, sind sie hier aufgeführt.



Rückfragen an:

Finanzbehörde / Bezirksangelegenheiten

Stefanie Frank
Tel.: (040) 428 23-1563

E-Mail: Bezirksaufsichtsbehoerde@fb.hamburg.de