Allgemeines zum Thema Graffiti
Darüber hinaus sollte in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen die Sauberkeit der Stadt Hamburg verbessert und somit das Sicherheitsgefühl des Bürgers gestärkt. Die Erfahrungen sind positiv. Mittlerweile wird dieses Konzept in fast allen größeren deutschen Städten und Gemeinden angewandt.
Was ist Graffiti?
Der Begriff ist der Plural des italienischen Worts graffito und bedeutet in etwa "Das Gekratzte, das Eingekratzte". Nach heutigem Verständnis bezeichnet man damit Buchstabenfolgen, Bilder und Symbole, die auf geeignete Flächen gezeichnet, gesprüht oder gekratzt wurden. In der heutigen Zeit ist das legale Anbringen von Graffiti eine anerkannte Kunstform, die auch weltweit in Galerien ausgestellt wird. Graffiti sind Teil der jugendlichen Subkultur der Rapper und Hip-Hopper. Deren Anhänger sind auf eine bestimmte Art und Weise gekleidet, meist männlich und zwischen 13 und 21 Jahren alt.
Formen von Graffiti
- Sprayen mittels Farbspraydose
- Malen mittels Faserstiftes
- Kratzen auf glatten Flächen wie Fensterscheiben ("scratching")
- Malen mittels gesundheitsgefährdender Säuren ("etching")
Motivation für das illegale Verbreiten von Graffiti
Bei den Tätern wird eine besondere Geltungssucht vermutet, die sie über eine öffentliche Darstellung ihrer individuellen Pseudonyme (tags) transportieren. Diese tags werden von Einzelpersonen (writer) auf Flächen hinterlassen, die für viele Menschen gut sichtbar sind. Das gleiche gilt für die Namen von Graffiti-Gruppen, sog. crews, in denen sich Gleichgesinnte zusammen finden und eine Art von Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln.
Mit Graffiti, die möglichst häufig und in möglichst künstlerischer Darstellungsweise verbreitet wurden, erreicht ein writer zumindest in der Szene Ruhm (fame). Das Risiko, bei diesen zum Teil riskanten Aktionen erwischt zu werden, verleiht den Tätern einen besonderen "Kick" und stellt für sie ein gewisses Abenteuer dar.
Rechtliche Folgen
Für den einen ist es Kunst, für den anderen ein Ärgernis. Immer wenn der Eigentümer der besprayten Fläche damit nicht einverstanden ist, handelt es sich um eine illegale Aktion und ist strafbar. Neben anderen Gesetzen wird durch illegale Graffiti überwiegend der Tatbestand einer Sachbeschädigung gem. §§ 303 /304 Strafgesetzbuch erfüllt. Eine Sachbeschädigung kann mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, bei der Beschädigung von Grabmälern, Denkmälern oder öffentlichen Kunstgegenständen sogar bis zu drei Jahren bestraft werden.
Darüber hinaus kann der Geschädigte vom Verursacher für einen Zeitraum von 30 Jahren eine finanzielle Wiedergutmachung fordern. Also: mit 14 gesprayt, bis 44 verschuldet!
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Yigg
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