Großraum- und Schwertransporte
Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
Der LBV betreut nicht nur Firmen, die Großraum- und Schwertransporte durchführen sondern auch Privatpersonen, die etwas auf der Straße transportieren müssen, das höher, länger oder breiter ist, als gesetzlich erlaubt (beispielsweise die eigene Motoryacht).
Einzel- oder Dauererlaubnis bei Gewichtsüberschreitung von Fahrzeug & Ladung
Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite / Überlänge
(LBV)
Bei Überschreitung der Grenzabmessungen und/oder Grenzgewichte nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) benötigt der Transportunternehmer von der Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach
§ 29 StVO und/oder §46 StVO. Eine derartige Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn es sich um eine grundsätzlich unteilbare Ladung handelt und ihre Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich ist oder unzumutbare Kosten verursachen würde.
Wir beraten Sie gerne unter der Rufnummer 428 58-2491
- für die Einhaltung Ihres Zeitplans
- und der rechtzeitigen Genehmigung für Ihren Spezialtransport.
Servicezeiten
| Ausnahmegenehmigungen (Ausschläger Weg 100) - keine Terminvereinbarung- |
| Montag - Donnerstag | 8:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 13:00 Uhr |
| Zusätzlich für Großraum- & Schwertransporte | |
| Dienstag und Donnerstag | 15:00 - 18:00 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 15:00 - 18:00 Uhr nur für Abholung gestellter Kunden-Aufträge |
Kontakt (Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg)

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