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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Großraum- und Schwertransporte

Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten

Information zu den LBV - Servicezeiten für den Bereich Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten 

Der LBV betreut nicht nur Firmen, die Großraum- und Schwertransporte durchführen sondern auch Privatpersonen, die etwas auf der Straße transportieren müssen, das höher, länger oder breiter ist, als gesetzlich erlaubt (beispielsweise die eigene Motoryacht).

  • Einzel- oder Dauererlaubnis bei Gewichtsüberschreitung von Fahrzeug & Ladung

  • Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite / Überlänge

Paragraphen

(LBV)

Bei Überschreitung der Grenzabmessungen und/oder Grenzgewichte nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) benötigt der Transportunternehmer von der Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach

§ 29 StVO und/oder §46 StVO. Eine derartige Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn es sich um eine grundsätzlich unteilbare Ladung handelt und ihre Zerlegung aus technischen Gründen unmöglich ist oder unzumutbare Kosten verursachen würde.

Wir beraten Sie gerne unter der Rufnummer 428 58-2491

  • für die Einhaltung Ihres Zeitplans
  • und der rechtzeitigen Genehmigung für Ihren Spezialtransport.

Servicezeiten

Ausnahmegenehmigungen (Ausschläger Weg 100) - keine Terminvereinbarung-
Montag - Donnerstag8:00 - 15:00 Uhr
Freitag8:00 - 13:00 Uhr
Zusätzlich für Großraum- & Schwertransporte
Dienstag und Donnerstag15:00 - 18:00 Uhr
Montag und Mittwoch15:00 - 18:00 Uhr nur für Abholung gestellter Kunden-Aufträge

Kontakt (Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg)