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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Kleingärten - Grüne Oasen in der Stadt

Daten und Fakten

Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es zur Zeit ungefähr 35.000 Kleingärten mit einer Fläche von insgesamt rund 1.900 ha. Dies entspricht ca. 28 % der Grünflächen und 2,5 % der Landesfläche. Damit kommen auf jeden Einwohner rechnerisch 11,5 m² Kleingartenfläche.
Die Kleingartenflächen befinden sich zu ca. 90 % im Eigentum der Stadt.

Funktionen von Kleingärten

Foto: Kleingärten
Foto: Kleingärten
Hamburgs Kleingärten prägen das Bild vieler Stadtteile entscheidend mit. Die Anlagen gehören mit Parks, Spielplätzen und Friedhöfen zum städtischen Grün und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Kleingärten haben in sozialer Hinsicht eine große Bedeutung und erfüllen im stadtökologischen Gefüge wichtige Funktionen. Sie vervollständigen das städtische Grünachsensystem, verbessern das Kleinklima und sind Bausteine zur Biotopvernetzung. Durch die Kombination von öffentlicher und privater Nutzung leisten Kleingartenanlagen mit hohem Grünflächenanteil einen besonderen Beitrag zur Grünflächenvernetzung. Zusätzlich ergänzen Kleingärten das städtische Erholungsangebot.

Der Kleingarten ist in der Stadtentwicklung insbesondere als Ersatz für den fehlenden Hausgarten von Bedeutung. Sie sollen daher dem Geschosswohnungsbau räumlich möglichst nahe zugeordnet werden.
Trotz aller Bemühungen, die Zahl der städtischen Kleingärten zu erhalten, sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Gärten für andere Nutzungen, z.B. für den Wohnungsbau und Gewerbeflächen in Anspruch genommen worden. Es bleibt dennoch ein vorrangiges Ziel, dass Kleingärten in der inneren Stadt erhalten bleiben und nicht vermehrt in die Randbezirke verlagert werden, denn die grünen Oasen der innerstädtischen Kleingärten liegen meist wohnungsnah und damit nutzerfreundlich. Sie sind zu Fuß oder schnell mit dem Fahrrad und somit umweltfreundlich zu erreichen.

Rechtliche Grundlagen

Foto: Kleingärten
Foto: Kleingärten
Kleingärten unterliegen dem Schutz und den Pflichten des Bundeskleingartengesetzes. Hierin sind u.a. die zulässige kleingärtnerische Nutzung, die Laubengröße und deren Ausstattung, der Rahmen für die Pachtvergabe sowie die Kündigungsmodalitäten geregelt. Darüber hinaus regelt dieses Gesetz, dass eine Gemeinde, wenn sie Kleingärten für andere städtebauliche Zwecke in Anspruch nimmt, für jeden gekündigten Dauerkleingarten sowie ihnen gesetzlich gleichgestellte Kleingärten eine Ersatzparzelle bereit zu stellen hat, sofern ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Dies ist in Hamburg der Fall (s. auch beim Thema Bedarf).

Der ursprüngliche Grundgedanke der Selbstversorgung mit ausschließlich gärtnerischer Nutzung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Im Vordergrund steht heute mehr die naturnahe Erholung in der Freizeit. Das ist verständlich und zu begrüßen. Aber: Kleingärten sind keine Wochenendhausgebiete! Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass eine Laube eine einfache Ausstattung haben muss und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf.

Entwicklungstendenzen der Kleingartenkultur / Kleingartenkongress

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2007 einen Kongress unter dem Motto „Kleingärten mit Zukunft – Lebenswerte Stadt“ durchgeführt.

Anlässlich der 100jährigen Tradition der Kleingärten in Hamburg und vor dem Hintergrund der sich wandelnden „Stadtgesellschaft“ wurde die Frage diskutiert: Welche Form von Kleingärten braucht eine lebenswerte Stadt auch zukünftig?

Hierbei spielen die veränderten Bedürfnisse an die Freizeitgestaltung, die Integration von Stadtbewohnern mit Migrationshintergrund sowie die demographische Entwicklung eine große Rolle.

Folgende Fragestellungen standen während des Kongresses im Blickpunkt:

  • Sind Kleingärten in der heutigen Form noch zeitgemäß?
  • Welche Bedürfnisse nachwachsender Generationen zeichnen sich ab?
  • Welche Ansätze für Modernisierungen gibt es und wie lassen sie sich mit dem Kleingartenrecht in Einklang bringen?
  • Welche Chancen sind mit dem Wandel der Kleingartenkultur verbunden?

Die Anforderungen für eine zukunftsfähige Kleingartenkultur wurden aus sehr unterschiedlichen Perspektiven benannt und lebhaft diskutiert.

Das Spektrum für eine Modernisierung der Kleingartenkultur erstreckte sich von der Laubenausstattung, der Definition der kleingärtnerischen Nutzung über eine Aktualisierung der sozialen Funktion des Kleingartenwesens bis hin zur verstärkten Einbindung der Kleingartenanlagen in das öffentliche Grünflächen- und Freiraumsystem der Städte.

Der Kongress hat vor allem eines gezeigt: Die Kleingartenkultur ist nicht homogen. Nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Vergleich gibt es große Differenzen. Hier werden die Spielräume, die das Kleingartenrecht bietet, bereits unterschiedlich genutzt.

Mehr dazu erfahren Sie in der Dokumentation.

Dokumentation: Mai 2007 Kleingärten mit Zukunft – Lebenswerte Stadt als Download, (pdf, 13 MB)

Internationale Gartenschau (igs)

2013 wird in Hamburg die internationale gartenschau hamburg 2013 auf der Elbinsel Wilhelmsburg stattfinden. Wilhelmsburg ist, außer vom Wasser, von einer internationalen Bevölkerung und dem nahen Hafen geprägt. Hiervon ist das Motto der igs „In 80 Gärten um die Welt“ inspiriert.

Von der Gartenschau werden im Zusammenwirken mit der Internationalen Bauausstellung (IBA) positive und nachhaltige Impulse für die wirtschaftliche und soziale Stadterneuerung in Wilhelmsburg erwartet.

Eine besondere Rolle werden bei dieser igs die bereits auf dem Schaugelände vorhandenen Kleingärten spielen. Hier befinden sich Kleingärten, denen Gelegenheit geboten wird, sich dem Motto entsprechend zu präsentieren. Die igs will Perspektiven einer zukünftigen Kleingartenkultur ausloten.

Im Zuge der Planungen der igs werden rund 190 Kleingärten auf nahe Ersatzflächen verlagert werden müssen. Auf diesen sollen teilweise auch innovative Konzepte der Neugestaltung von Kleingartenanlagen realisiert werden.

Hier geht es zur Internetseite der IGS-Hamburg:http://www.igs-hamburg.de

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Renate Städtler Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Tel.: E-Mail: