Informationen zur Reform SGB II und SGB XII (sog. Hartz IV-Reform)
Leistungskatalog Bildung und Teilhabe in Kraft getreten
Rückwirkend ab dem 01.01.2011 wurden die Regelbedarfe nach SGB II und SGB XII angehoben. Daneben wurde u.a. ein umfangreiches Bildungspaket zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Rund 75 000 Kinder und Jugendliche in Hamburg werden davon profitieren.
Was ändert sich?
Mit der sog. Hartz IV-Reform treten einige Leistungsverbesserungen in Kraft. Für die folgenden Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernommen werden:
- Ausflüge und Reisen mit Schule Kita, etc.
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderungskosten,
- Lernförderung,
- einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten)
Wer kann die Leistung im Fachamt Grundsicherung und Soziales erhalten?
Kinder und Jugendliche aus Familien,
- die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten,
- Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten,
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld beziehen.
Achtung, beim Bezug von Alg-II-Leistungen (Hartz IV) ist das jeweilige Jobcenter für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme: Bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikunterricht usw.) liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Was müssen Sie tun?
Alle konkreten Informationen zu den genannten Themen hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf folgender Webseite zusammengetragen: www.hamburg.de/bildungspaket
Auf dieser Seite erfahren Sie alles wissenswerte über die Leistungen selbst, aber auch über die Antragstellung.

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