Förderung von Grundwasser
Das Grundwasser kann zur Trink- und Brauchwasserversorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben, zur Bewässerung von Sportplätzen oder zur Gartenberegnung genutzt werden.
(Amper Verband)
Für die Entnahme von Grundwasser durch Förderbrunnen ist in der Regel eine Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U12) zu beantragen. In einem Merkblatt sind alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung zusammengestellt.
Handschwengelpumpe
(BSU)
Eine Erlaubnis für die Grundwasserförderung ist nicht erforderlich, wenn das Grundwasser für den Haushalt (auch Gartenberegnungsbrunnen), für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs verwendet wird. In diesen Fällen ist allerdings eine vorherige Anzeige notwendig.
In Wasserschutzgebieten ist zusätzlich zu der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Anzeige eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen, da hier gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser verboten sind.
Ansprechpersonen:
Frau Kutter Tel.: 428 45 - 3584
Förderung über 100.000 m³/a Carolin.Kutter@bsu.hamburg.de
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Frau Bulla Tel.: 428 45 - 3510
Förderung über 10.000 m³/a Maria.Bulla@bsu.hamburg.de
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Frau Wolter Tel.: 428 45 - 3575
Förderung unter 10.000 m³/a Regina.Wolter@bsu.hamburg.de
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Frau Jank Tel.: 428 45 - 3344
in Wasserschutzgebieten Antje.Jank@bsu.hamburg.de
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