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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Förderung von Grundwasser

Das Grundwasser kann zur Trink- und Brauchwasserversorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben, zur Bewässerung von Sportplätzen oder zur Gartenberegnung genutzt werden.

Bohrprofil, Ausbauzeichnung und Herstellung eines Brunnens
Bohrprofil, Ausbauzeichnung und Herstellung eines Brunnens

(Amper Verband)

Für die Entnahme von Grundwasser durch Förderbrunnen ist in der Regel eine Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U12) zu beantragen. In einem Merkblatt sind alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung zusammengestellt.

Handschwengelpumpe Handschwengelpumpe

(BSU)

 Die Grundwasserförderung ist bei einer erlaubten Jahresfördermenge von über 10.000 m³ gebührenpflichtig. Dies ergibt sich aus dem Grundwassergebührengesetz  (GruwaG vom 26. Juni 1989; Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 115). Weitere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin unter einer der unten angegebenen Telefonnummern.

Eine Erlaubnis für die Grundwasserförderung ist nicht erforderlich, wenn das Grundwasser für den Haushalt (auch Gartenberegnungsbrunnen), für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs verwendet wird. In diesen Fällen ist allerdings eine vorherige Anzeige notwendig.  

In Wasserschutzgebieten ist zusätzlich zu der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Anzeige eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen, da hier gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser verboten sind.

Ansprechpersonen:

Frau Kutter                                                         Tel.: 428 45 - 3584

Förderung über 100.000 m³/a                       Carolin.Kutter@bsu.hamburg.de

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Frau Bulla                                                           Tel.: 428 45 - 3510

Förderung über 10.000 m³/a                          Maria.Bulla@bsu.hamburg.de

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Frau Wolter                                                        Tel.: 428 45 - 3575

Förderung unter 10.000 m³/a                         Regina.Wolter@bsu.hamburg.de

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Frau Jank                                                           Tel.: 428 45 - 3344

in Wasserschutzgebieten                               Antje.Jank@bsu.hamburg.de

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