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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Grundwassernutzungen

Eine Benutzung des Grundwassers bedarf nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der behördlichen Erlaubnis. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zählen zu den Grundwassernutzungen. Durch Klicken auf die entsprechenden Zeilen erhalten Sie weitere Informationen wie z. B Ansprechpersonen und Antragsformulare.

Verschiedene Grundwassernutzungen Gartenberegnungsbrunnen Verschiedene Grundwassernutzungen

(BSU/U12)

 1. Entnehmen / Absenken von Grundwasser

2. Einleiten von Stoffen ins Grundwasser     

3. Grundwassersanierungen

4. Erdwärmenutzung

5. Weitere Benutzungstatbestände

Als Benutzungen gelten auch das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind. Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen (§ 9 Absatz 2 WHG).

Wasserrechtliche Erlaubnisse hierfür sind bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu beantragen. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Claudia Holl Raum 2.059a Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-2236 040 27940-668 claudia.holl@bsu.hamburg.de