Einleiten von gereinigtem Abwasser (Kleinkläranlagen)
In Hamburg gilt das Prinzip der zentralen Abwasserbehandlung, d. h. außer in Streulagen sind alle bebauten Grundstücke an das Sielnetz und damit an die zentrale Abwasserbeseitung mit dem Klärwerksverband Köhlbrandhöft/Dradenau anzuschließen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Gewässer weitgehend von belastenden Einleitungen freigehalten werden.
Nur für unbesielte Randgebiete oder Einzelgrundstücke mit großer Entfernung zu bestehenden öffentlichen Abwasseranlagen kommen dezentrale Lösungen wie Sammelgruben oder Kleinkläranlagen zur Anwendung.
Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers für maximal etwa 50 Einwohner. Das in der Kleinkläranlage gereinigte Abwasser wird in ein Gewässer (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer) eingeleitet.
(BSU/U12)
Weitere Informationen zur Abwasserbeseitung durch Versickerung (Einleitungen über den Untergrund in das Grundwasser) erhalten Sie in dem hinterlegten Infoblatt "Abwasserbeseitigung in unbesielten Gebieten durch Versickerung". Für die Versickerung des gereinigten Abwassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U12) zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt.
Für die Einleitung in oberirdische Gewässer gilt in Hamburg die Globalrichtlinie Kläranlagen. Dort sind auch die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie Anforderungen an die Reinigungsleistung erläutert. Die Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in oberirdische Gewässer erteilt das für Sie zuständige Bezirksamt bzw. die Behörde für Stadtenwicklung und Umwelt (IB). Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite "Erlaubnisse für oberirdische Gewässer".

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us






