Entschädigungsleistungen für Häftlinge (Ostgebiete u.a.)
Personen, die
- in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder
- im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder
- in den ehemaligen deutschen Gebieten
aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben, erhalten Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz Häftlingshilfegesetz (HHG).
Leistungen gewährt auf Antrag das Versorgungsamt Hamburg, das Ihnen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung steht (Kontakt).

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