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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Häusliche Gewalt – Beziehungsgewalt

 

Gesicht einer Frau, die durch ein zersplittertes Fenster sieht. (Bild: BSG)

Gewalt in der Partnerschaft ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!  "Wer schlägt, muss gehen"  lautet daher die eindeutige Botschaft. Die Täter sind meist Männer, die Opfer sind überwiegend Frauen. Der Tatort ist oft der Raum, der Geborgenheit und Sicherheit gewährleisten soll: das Zuhause.

Hotline für Opfer häuslicher Gewalt/Stalking

Unter der Telefonnummer (040) 226 226 27 erhalten Sie Hilfe, wenn Sie in ihrer Beziehung Gewalt erleben oder nach einer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht, belästigt oder angegriffen werden. Die Beratung erfolgt täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr in acht Sprachen. Mehr...

Was können Opfer tun? 

Opfer von häuslichen Gewalttaten sollten sofort – bei Tag und Nacht - unter Notruf 110 (Telefon und Fax) die Polizei verständigen.

Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst zehn Tage verbieten. Das Verbot verlängert sich, wenn das Opfer in dieser Zeit die Überlassung der gemeinsamen Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt (Anträge finden Sie unten). Es bleibt solange bestehen, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat, längstens jedoch 20 Tage.    

Beim Gericht können auch Schutzanordnungen beantragt werden - wie zum Beispiel Näherungs- und Belästigungsverbote. Darüber hinaus kann die Zuweisung der gemeinschaftlichen Wohnung beantragt und zugleich dem Täter untersagt werden, die Wohnung zu kündigen oder ihre Nutzung zu erschweren.  Verstöße dagegen sind eine Straftat und können mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

AUCH INTERESSANT

Hilfe für Kinder

Leidtragende der Gewalt in der Partnerschaft sind meist auch die Kinder. Sie müssen die Übergriffe miterleben und werden schlimmstenfalls selbst zu ihrem Ziel.

Um hier schnell helfen zu können, gibt es die Zentrale Hotline der Hamburger Jugendämter: (040) 426 427 428. Die Kinderschutz-Hotline ist rund um die Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kinder- und Jugendnotdienstes besetzt. Sie helfen dabei, die Problemlage einzuschätzen und sorgen dafür, dass den Hinweisen nachgegangen wird.

Beratung und Information

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt – Pro Aktiv
Beratung von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking). Information über das Gewaltschutzgesetz und Schutzmöglichkeiten.

Interkulturelle Beratung für Migrantinnen und Migranten
Hilfestellung auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben und Informationen rechtliche Möglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt und/oder von angedrohter oder vollzogener Zwangsheirat.

Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten
Butenfeld 34, 22529 Hamburg, Tel.: (040) 7410-52127
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle bietet für Opfer von Gewalt medizinische Versorgung und Diagnostik bei akuten Verletzungen an. Damit wird auch die Beweissicherung unterstützt.

Schutz

Hamburger Frauenhäuser
Die Frauenhäuser in Hamburg sind eine Zufluchtstätte für alle Frauen mit oder ohne Kinder, die von ihren Ehemännern, Freunden, Vätern, Söhnen seelisch und/oder körperlich misshandelt werden.