Ohne Gewalt leben!
Informationen für Opfer häuslicher Gewalt
(BSG)
- das Recht, von einem Partner mit Respekt behandelt und ernst genommen zu werden,
- das Recht dazu, Nein zu sagen – auch in einer Partnerschaft,
- das Recht, sich von einem Partner zu trennen.
Seit längerem haben wir Gesetze, die Opfern häuslicher Gewalt bestimmte Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Welche Rechte haben Opfer häuslicher Gewalt? Wo gibt es Hilfe, Beratung und Unterstützung? Mit diesem Faltblatt möchten wir Ihnen Informationen hierzu geben.
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» Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz :
Externer Link; PDF-Datei, 446 KB -
» Anträge für Männer nach dem Gewaltschutzgesetz :
Externer Link; PDF-Datei, 446 KB
Umfang: 6 Seiten
Stand: Januar 2011
Hinweise: Dieses Faltblatt trug vormals den Titel "Wer schlägt, muss gehen - Informationen zum Gewaltschutzgesetz".
Das Faltblatt liegt auch in mehren Fremdsprachen vor.
Bezug: Kostenlos, Bezugsadresse siehe unten.

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