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Hafen und Schifffahrt

Unser Wohlstand hängt an unserer Infrastruktur. Das Herz unserer Wirtschaftskraft ist der Hafen.

 

Kräne im Hafen Hamburger Hafen (Bild: www.mediaserver.hamburg.de/C. Spahrbier)

Hafenstrategie und -politik

Wir werden den Hamburger Hafen als industrieverbundenen Universalhafen mit Schwerpunkt Containerumschlag weiterentwickeln und stärken.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße sowie der Weiterentwicklung intelligenter und innovativer Verkehrsmanagementsysteme im Hafen.

Die verfügbaren Flächenpotenziale im Hafen sind marktkonform zu entwickeln.

Dementsprechend werden wir den Hafenentwicklungsplan im Dialog mit Hafenwirtschaft, Verbänden, Arbeitnehmerschaft und der Stadt entwickeln.

Zeitnah ist über die zukünftige Nutzung der Flächen des Überseezentrums zu entscheiden.Gemeinsam mit allen norddeutschen Häfen wenden wir uns gegen weitere EU‐Regelungen im Bereich der Hafenkonzessionen.

Hamburg und sein Hafen brauchen eine starke Schifffahrt. Daher wird der Senat für gute nationale und internationale Rahmenbedingungen eintreten sowie die Entwicklung des Schifffahrtsclusters fördern. Wir werden zudem den Kreuzschifffahrtsstandort Hamburg stärken, um die bestehenden Potenziale optimal zu nutzen.

Sicherstellung der Finanzierung der allgemeinen Hafeninfrastruktur durch den Haushalt

Der Hafen ist auf eine kontinuierliche und verlässliche Investitionstätigkeit angewiesen. Sobald die aus Verkauf der HHLA erlösten Mittel verbraucht sind, werden wir die allgemeine Hafeninfrastruktur wieder aus dem Haushalt finanzieren.

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe

Gemeinsam mit dem Bund werden wir die dringend notwendige Fahrrinnenanpassung der Elbe vorantreiben. Die nächsten Schritte sind die Erstellung des Planfeststellungsentwurfs, Stellungnahme der EU‐Kommission gemäß Flora-Fauna-Habitat (FHH)-Richtlinie und die Einholung der  Einvernehmenserklärungen von Niedersachsen und Schleswig‐Holstein. Unmittelbar danach können die Baggerarbeiten aufgenommen werden, sofern das erforderliche Baurecht vorliegt.