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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Halt- und Parkvorschriften

Auskunft über Ausnahmegenehmigungen z.B. von den Anwohnerparkvorschriften für Gewerbetreibende, Parken im eingeschränkten Haltverbot für Pflegedienste oder Handwerksbetriebe oder das Befahren der Hamburger Innenstadt mit Fahrzeugen.

Ausnahmegenehmigungen für
Unternehmen und Service-Dienstleister

In bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften genehmigen. Für Hamburg ist der LBV zuständig.

Transparentes, 1x20 Pixel großes

(hu)

Für Ihr Anliegen die richtige Genehmigung

  • Durch nachfolgende Auswahl erhalten Sie für Ihr Unternehmen bzw. Service-Leistungen Informationen, wie Sie Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften erhalten können.

In Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende

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Für Handwerksbetriebe

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Für Pflegedienste

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Zur Durchfahrt der Tunnel

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Zum Befahren der Innenstadt mit Fahrzeugen über 7,5 t innerhalb der Sperrzeiten bei Umzügen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten

Für alle anderen Umzüge wird die Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Polizeiwache erteilt.

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Sie erreichen uns im LBV-Standort Mitte

telefonische Beratung erhalten Sie unter der Rufnummer 428 58-2492

Änderung und Irrtum vorbehalten

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