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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung

Für Pflegedienste

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu den Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften. 

Sie können eine Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften beantragen, wenn Sie im Rahmen des Pflegedienstes bedürftige Personen an deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort pflegen und die Parksituation am Wohnort der pflegebedürftigen Person eine Ausnahmegenehmigung notwendig macht.

Erforderliche Angaben / Unterlagen für den Antrag

  • Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung

Info

  • Angabe Name des Fahrzeugführers / Fahrzeugführerin

Info

  • Kopie Fahrzeugschein

Info

Hinweis:

Wenn vorhanden: Nachweis darüber, dass für den Pflegedienst eine Mitgliedschaft im paritätischen Wohlfahrtsverband vorhanden ist.

Gebühren

Bei einer Mitgliedschaft im paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Ausnahmegenehmigung gebührenfrei. Ohne Nachweis einer Mitgliedschaft beträgt die Gebühr € 147,30 pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Tipps und Hinweise

  1. Übersendung mit der Post: Formlose Antragstellung mit Begründung und diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.
  2. Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.

Änderungen und Irrtum vorbehalten !

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