Halterauskunft einholen
Halterauskunft einholen
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Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).
Zu beachten
Mögliche Zahlungsarten: Kassenautomat, EC- Karte, Rechnung/Gebührenbescheid
Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Verkehr. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet!
Gebühren
gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), zzgl. Nachnahmegebühr
Weitere Informationen
Verkehr + Umwelt
Überblick über Genehmigungen für Pkw und Lkw, Informationen zu Wasser und Abwasser und Förderung für mehr Umweltschutz. »

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