Gebärdensprache Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung: Video in Gebärdensprache

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Prozessbegleitung

Für Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, besteht im Strafverfahren die Möglichkeit, sich besonders intensiv und professionell betreuen zu lassen.

Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst eine qualifizierte Betreuung,

Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens. Ziel ist es, psychische Belastungen zu reduzieren und das Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren. Ansprechpartner sollen verletzten Zeuginnen und Zeugen Sicherheit und Orientierung vermitteln und Hilfe anbieten, um Ängste abzubauen. 

Psychosoziale Prozessbegleitung stellt dabei eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenbetreuung dar und wird nur von dafür besonders qualifizierten und mit einer Zusatzausbildung versehenen Personen ausgeführt.

Die rechtliche Beratung des Tatopfers gehört nicht zu den Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung. Hierfür kann bei Bedarf Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin aufgenommen werden. 

Auch therapeutische Unterstützung bietet die Prozessbegleitung nicht. Sie kann aber, falls das vom Tatopfer gewünscht wird, an eine Stelle, die Therapie oder auch Traumabehandlung anbietet, vermitteln.

Einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung haben Minderjährige, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat geworden sind. Im Einzelfall können auch erwachsene Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder ihre besondere Schutzbedürftigkeit eine Beiordnung erfordert.

Informationen für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter

Für die Anerkennung von Personen als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter ist in Hamburg seit dem 1. Januar 2017 die Justizbehörde zuständig.

Personen, die als psychosoziale Prozessbegleiter tätig werden möchten, müssen die bundes- und landesgesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: 

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